Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Bremen (FB Wirtschaft), Veranstaltung: Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Angesichts der heute häufig kaum noch einschätzbaren Prozeßrisiken von Kündigungsschutzklagen für die Arbeitgeber und dem Druck der Arbeitgeber, aus Kostengründen Personal abzubauen, wird das Arbeitsverhältnis zunehmend in der Praxis nicht durch ordentliche oder fristlose Kündigung, sondern durch den Aufhebungsvertrag beendet. Der Aufhebungsvertrag ist sinnvoll, um einen schnellen und angemessenen Ausgleich zwischen den Vertragsparteien zu erreichen. Jedoch besteht in der Praxis auch hier durch die Neuregelung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) und den steuerlichen Auswirkungen eine hohe Rechtsunsicherheit bei der Erstellung solcher Verträge. Es ist wichtig, jeden Aufhebungsvertrag individuell zu sehen. Eine Standardisierung ist nicht angemessen, da nur durch individuelle Gestaltung der Ausgleich zwischen den Interessenparteien geschaffen werden kann. Diese Hausarbeit soll einen kleinen Leitfaden zur Durchführung von Aufhebungsverträgen darstellen. Die Hausarbeit erhebt nicht den Anspruch einer umfassenden Darstellung, sondern soll gerade die für die Praxis entscheidenen Sachverhalte aufzeigen und Hilfestellung geben. D.h., der hier behandelte Aufhebungsvertrag bezieht sich nur auf den außergerichtlichen Aufhebungsvertrag. Auf andere Formen des Aufhebungsvertrages wird im Rahmen dieser Arbeit nur kurz eingangen. Es wird auf die neueste richterliche Rechtsprechung und den daraus resultierenden Folgen Bezug genommen. Daher wird sich die Arbeit als Schwerpunkt mit den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie mit der Gegenüberstellung der alten und der neuen Regelung der Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld und deren Folgen befassen.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.