Die Möglichkeit respektive Pflicht der Eigenkapitalgeber, bestimmte Kontrollrechte an das Organ Aufsichtsrat zu delegieren, wird in Tagesmedien und in wissenschaftlichen Beiträgen kritisch diskutiert. Stefanie Auge-Dickhut analysiert die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats bei asymmetrischer Informationsverteilung zwischen Unternehmensleitung, Anteilseignern und dem Intermediär Aufsichtsrat. Die Autorin stellt dar, welche Anreizstruktur für eine Überwachungsdelegation vorteilhaft ist, und zeigt, wie eine Kooperation von Management und Aufsichtsrat gegen die Interessen der Anteilseigner durch eine zielgerichtete Gestaltung organisatorischer Rahmenbedingungen verhindert werden kann.
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