Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,3, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Historisches Institut), Veranstaltung: Seminar "Die Reformation", Sprache: Deutsch, Abstract: Am Ende der langen und ereignisreichen Zeit der Reformation stand 1555 ein Frieden, der imstande war, das Alte Reich vorerst zu befrieden. Mit dem "Augsburger Religionsfrieden" ist der deutschen Geschichte ein bedeutendes verfassungsrechtliches Dokument gegeben, das das Reichsrecht erheblich und nachhaltig verändert hat. Entgegen dem Terminus "Religionsfrieden" schloss dieses juristische Konstrukt aber nicht Frieden zwischen den unterschiedlichen religiösen Bekenntnissen, wie der Titel nahelegen könnte, sondern zog vielmehr die Konsequenz aus der krisenschweren Reformationszeit. Mit dem Reichstagsabschied wurde juristischen ein Weg eingeschlagen, über die weiterbestehende Glaubensspaltung hinweg, der politischen Friedenswahrung im Reich Vorrang zu geben. Die vorliegende Arbeit folgt mit ihrer These der allgemeinen Ansicht einer politischen Lösung des Religionskonfliktes im Religionsfrieden und richtet dahingehend sein Augenmerk auf explizite und implizite Aussagen des Reichsabschiedes, die diese Annahme stützen sollen. Bevor zu Beginn des zweiten Abschnitts der Quellentext befragt wird, inwieweit ein Frieden so dringend notwendig war und welche Einschränkungen er trifft, widmen sich die Vorbetrachtungen der politischen Ausgangslage im Alten Reich. Im Weiteren beschäftigt sich der zweite Abschnitt außerdem mit den wichtigsten Veränderungen im Reichsrecht, sprich die vorgesehene reale Umsetzung des Augsburger Religionsfriedens. Aufgrund der darin bewusst ausgeklammerten Frage nach der wahren Religion soll mit dem abschließenden Resümee ein kurzer Ausblick auf die weitere Entwicklung gegeben werden.
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