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Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Universität Kassel (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die ständige Verfügbarkeit des Internets – ortsunabhängig und zeitunabhängig – ist im Jahr 2015 nicht mehr wegzudenken. Touristen informieren sich in Städten über Sehenswürdigkeiten, Hotelbesucher sehen abends lieber Serien und Filme über Video-on-Demand-Dienste wie Netflix als das klassische TV-Programm zu nutzen, Café-Besucher rufen E-Mails ab oder lesen die…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Universität Kassel (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die ständige Verfügbarkeit des Internets – ortsunabhängig und zeitunabhängig – ist im Jahr 2015 nicht mehr wegzudenken. Touristen informieren sich in Städten über Sehenswürdigkeiten, Hotelbesucher sehen abends lieber Serien und Filme über Video-on-Demand-Dienste wie Netflix als das klassische TV-Programm zu nutzen, Café-Besucher rufen E-Mails ab oder lesen die Online-Ausgabe einer Zeitung und Jugendliche hören ihre Lieblingsmusik über Streaming-Angebote wie Spotify oder Apple Music. Diese sind nur einige der zahlreichen Möglichkeiten, wie das Internet außerhalb des Internetanschlusses zu Hause bereits genutzt wird. Die stetige technische Weiterentwicklung durch höhere Datenübertragungen, bspw. durch das Funknetz „LTE“ (Long Term Evolution), begünstigen diese Entwicklung. Das große Problem in Deutschland ist jedoch die Volumenbegrenzung und die damit einhergehende Drosselung der Geschwindigkeit aufgrund der Verträge vieler Telekommunikationsanbieter. Dadurch ist eine solche intensive Datennutzung nicht länger möglich. Ein höheres Datenvolumen kostet in Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern viel Geld. Aus diesen Gründen werden häufig klassische DSL-Anschlüsse mittels WLAN-Verbindungen zur Internetnutzung verwendet. Die Verbreitung solcher WLAN-Hotspots nimmt jedoch nur langsam zu und Deutschland hinkt im internationalen Vergleich weit hinterher. Als Gründe für den nicht voranschreitenden WLAN-Netzausbau und den Betrieb solcher Netze werden die bestehenden Rechtsunsicherheiten auf die Frage, wer für die Rechtsverletzungen seiner WLAN-Nutzer haften soll, und das durch die Gerichte geschaffene Prinzip der sog. Störerhaftung identifiziert. Die große Koalition nahm sich bereits bei den Koalitionsverhandlungen dieser Problematik an, um den Netzausbau weiter zu fördern. Aktuell liegt von der Bundesregierung ein endabgestimmter Referentenentwurf zur zweiten Änderung des Telemediengesetztes (TMG-RefE) vor. Die vorliegende Masterarbeit wird nun grundsätzlich auf die Fragen eingehen, ob der Gesetzesentwurf dazu geeignet ist, den WLAN-Netzausbau in Deutschland voranzutreiben und inwieweit sich eine veränderte Haftung für Dienstanbieter ergibt.