Mit dem epochalen Urteil vom 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Recht auf selbstbestimmte Lebensbeendigung zum Grundrecht erklärt. Bis zu diesem Urteil hat der Verein Sterbehilfe Pionierarbeit geleistet, denn der Verein war der einzige, der in Deutschland Suizidassistenz leistete - trotz der vielen Politiker und Staatsanwälte, die diese Tätigkeit für moralisch verwerflich oder gar strafbar hielten. Das Urteil aus Karlsruhe hat dem Verein Recht gegeben: Seine Tätigkeit war nie in einer rechtlichen Grauzone. Die Unterstützung der Vereinsmitglieder bei der Verwirklichung ihres Grundrechts auf selbstbestimmte Lebensbeendigung war also schon vor diesem Urteil legitim. Im Buch werden alle 470 Fälle geschildert, in denen der Verein Sterbehilfe in den letzten 12 Jahren seinen Mitgliedern beim Suizid half. So erfährt der Leser und die Leserin, was das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben im Alltag bedeutet.
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