Der Ausschluss der Kostenerstattung ist eine der zentralen Regelungen des Arbeitsgerichtsverfahrens. In Abweichung zum allgemeinen Prinzip der Kostenerstattung im Obsiegensfall trifft § 12a ArbGG eine Sonderregelung für die Parteien des erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens. Seit jeher wird dies mit dem Ziel der „Verbilligung“ des Rechtsstreites begründet. Neben der umfassenden Darlegung der historischen Entwicklung der Vorschrift wird in dem Werk den Fragen nachgegangen, welche Auswirkungen die Regelung in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten haben kann und ob die Regelung (noch) mit verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist.