Nach dem Gesetzbuch der katholischen Kirche ist die Ehe nicht nur auf Nachkommenschaft hingeordnet, sondern auch auf das bonum coniugum, das Wohl der Gatten: Damit ist die erneuerte Ehelehre des II. Vatikanischen Konzils rechtlich umgesetzt; der personalen Dimension der Paarbeziehung wird eine wesentliche und eigenständige Rolle zugewiesen. In Ehenichtigkeitsverfahren spielt der Ausschluss dieser Hinordnung auf das Gattenwohl bislang jedoch kaum eine Rolle. Das Gattenwohl gilt vielen Gerichten als schwer fassbare und daher kaum justiziable Größe. Die vorliegende Studie zeigt auf, wie der Begriff des bonum coniugum inhaltlich gefüllt werden kann. Auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung kirchlicher Gerichte und anhand von Überlegungen zur Partnergewalt, zur Gestaltung der ehelichen Sexualität und zur partnerschaftlichen Ko-Evolution werden verschiedene Varianten dieses Ehenichtigkeitsgrundes vorgestellt und Anknüpfungspunkte für die Praxis markiert.
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