Am 1. Januar 2024 tritt die bisher umfangreichste Reform des Personengesellschaftsrechts in Kraft. Spätestens dann wird das Austrittskündigungsrecht aus wichtigem Grund das zentrale außerordentliche Lösungsrecht im Personengesellschaftsrecht sein. Um beantworten zu können, weshalb der Gesetzgeber in dieser Hinsicht Reformbedarf gesehen und die Austrittskündigung als das neue Leitbild im System der Personengesellschaften festgeschrieben hat, setzt diese Untersuchung bei der geltenden Rechtslage an. Davon ausgehend wird - zum Teil aus abgeschlossenen Entwicklungen, zum Teil aus der Auseinandersetzung mit bestehenden Streitständen - ein grundlegendes Verständnis des Kündigungsrechts nach geltender sowie künftiger Gesetzesfassung entwickelt.
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