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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 (Sehr gut), Universität Hamburg (Institut für Ostrechtforschung), Veranstaltung: Staatsrecht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Themenhausarbeit ist der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in dem Vertrag über eine Verfassung für Europa zu vergleichen. Meine Leitfrage lautet dabei: Falls es Unterschiede in dem Begriff der Menschenwürde in diesen Texten gibt, was sind die…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 (Sehr gut), Universität Hamburg (Institut für Ostrechtforschung), Veranstaltung: Staatsrecht II, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Themenhausarbeit ist der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in dem Vertrag über eine Verfassung für Europa zu vergleichen. Meine Leitfrage lautet dabei: Falls es Unterschiede in dem Begriff der Menschenwürde in diesen Texten gibt, was sind die Gründe dafür? Diese Fragestellung wird dadurch begründet, dass es zwischen den zu vergleichenden Dokumenten eine Zeitspanne von mehr als 50 Jahren liegt - das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1949 rechtskräftig, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde im Jahr 2000 von den Mitgliedsländer feierlich erklärt und der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist im Moment zwar als Text fertig und von vielen Mitgliedsländern der Europäischen Union ratifiziert, aber noch nicht als ein völkerrechtliches Vertrag geltend - und der Rechtscharakter dieser Dokumente sich voneinander unterscheidet. Diese Arbeit beginnt mit der für den Vergleich nützlichen Darstellung der Begriffsgeschichte der Menschenwürde. Danach wird die Menschenwürde als Verfassungsbegriff im Allgemeinen erörtert. Im dritten Teil komme ich zu dem Grundgesetz. Bei allen drei zu behandelnden Dokumenten fand ich sinnvoll die Entstehungsgeschichte kurz und knapp einzugehen, da der Hintergrund eine Rolle bei dem daraus resultierenden Text spielt. Nicht nur wegen des Lerneffekts habe ich bei dem Grundgesetz und der Charta zusätzlich die Grundrechte im Generellen behandelt, sonst hätte ich die Stellung der Menschenwürde in den Dokumenten ja nur begrenzt betrachten können. Im Abschluss zum dritten Teil komme ich zu der Menschenwürde im Grundgesetz. Hier wird die rechtliche Stellung der Menschenwürde im Grundgesetz dargestellt, wie die Menschenwürde geschützt wird, gefolgt von den Grundrechtträgern und -verpflichteten und die Beziehung zwischen der Menschenwürde und den Menschenrechten. Im vierten Teil werde ich die Charta behandeln. Nach der Entstehungsgeschichte folgt die Darstellung der Grundrechte in der Charta und abschließend wird die Menschenwürde in der Charta besprochen. Vor dem Vergleich werde ich noch im fünften Teil die EU-Verfassung angehen. Gleich nach dem Entstehungs- und Ratifizierungsprozess werde ich mich mit der Menschenwürde in der EU-Verfassung beschäftigen.

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