Kapitalmarktakteure sind regelmäßig Teil einer Unternehmensgruppe. Die Einordnung eines Unternehmens als Tochterunternehmen hat erhebliche Auswirkungen auf das Tochter- und ebenso das Mutterunternehmen. Die Zugehörigkeit zu einer solchen Unternehmensgruppe wird im Recht der Beteiligungstransparenz und dem Übernahmerecht anhand des Begriffs des Tochterunternehmens in § 35 Abs. 1 WpHG und § 2 Abs. 6 WpÜG entschieden. Das Kapitalmarktkonzernrecht wird exemplarisch anhand einer tiefgehenden Analyse dieser Definitionsnorm untersucht. Dabei werden die europäischen Grundlagen sowie der Sinn und Zweck der Regelungen besonders beleuchtet. Zum Schluss werden die gefundenen Ergebnisse anhand der Analyse von GmbH & Co. KG-Strukturen überprüft.
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