Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 16, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Kriminologie der Universität Tübingen), Veranstaltung: Kriminologisches Seminar „Legalbewährung nach einer Strafe, insbesondere nach der Entlassung aus dem Strafvollzug“, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit soll die Frage beantwortet werden, inwieweit durch die Behandlung von Sexualstraftätern in einer sozialtherapeutischen Anstalt positive Ergebnisse erzielt werden können, Sexualstraftäter nach der Entlassung also im Sinne von § 2 StVollzG erfolgreich resozialisiert werden konnten. Hierzu wurden als Indikatoren verschiedene Rückfallstatistiken sowie entsprechende Forschungsarbeiten herangezogen.