Der Beitritt der Europäischen Union zur EMRK wird seit den 1970er Jahren intensiv diskutiert. Mit dem Entwurf für ein Beitrittsabkommen aus dem Jahre 2013 stand die Komplettierung des EMRK-Rechtsschutzes in Europa kurz vor dem Abschluss. Steter Begleiter der Debatte um den EU-Beitritt ist die Frage, ob ein solcher in Anbetracht des Grundrechtsschutzes auf Ebene der Union, insbesondere mit Blick auf die Grundrechtecharta, (noch) vonnöten ist. Dieser Kernfrage widmet sich Daniel Engel, indem er Defizite im bestehenden unionalen Rechtsschutzsystem identifiziert. Unter eingehender Auseinandersetzung mit den Bestimmungen des Beitrittsabkommens untersucht er, ob der angestrengte EMRK-Beitritt Abhilfe ermöglichen kann und folglich zu einer Stärkung des Individualrechtsschutzes führt. Die Arbeit schließt mit einer kritischen Auseinandersetzung mit Gutachten 2/13 des EuGH, welches erneut für Stillstand in den Beitrittsbemühungen gesorgt hat. Geboren 1985; Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und Washington, D.C.; Referendariat am OLG München und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg; Zweites Staatsexamen; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht sowie Sportrecht an der Universität Augsburg; 2015 Promotion; 2015 LL.M.-Programm an der George Washington University in Washington, D.C.; seit April 2015 als Rechtsanwalt in München tätig.
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