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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 9, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Der § 303 StGB wurde in der Strafrechtsliteratur wie ein Stiefkind behandelt. Dies könnte damit zusammenhängen, dass Sachbeschädigungen in der Kriminalität einen Ruf als Bagatellschäden oder Randerscheinung krimineller Aktivität haben. So erscheint die Sachbeschädigung häufig als Begleittat anderer Straftaten wie des Einbruchsdiebstahls, der Urkundenfälschung und des Totschlags. Nur in letzter Zeit gewann die Sachbeschädigung an Relevanz, als es darum…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 9, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Der § 303 StGB wurde in der Strafrechtsliteratur wie ein Stiefkind behandelt. Dies könnte damit zusammenhängen, dass Sachbeschädigungen in der Kriminalität einen Ruf als Bagatellschäden oder Randerscheinung krimineller Aktivität haben. So erscheint die Sachbeschädigung häufig als Begleittat anderer Straftaten wie des Einbruchsdiebstahls, der Urkundenfälschung und des Totschlags. Nur in letzter Zeit gewann die Sachbeschädigung an Relevanz, als es darum ging, ob Graffitis und das unbefugte Plakatieren unter den Begriff der Beschädigung des § 303 Abs. 1 fallen. Vor allem die Kleinkriminalität nahm in letzter Zeit deutlich hinzu. So kam auch die Frage auf, ob und vor allem wie diese Bagatellschäden unter den Tatbestand der einfachen Sachbeschädigung subsumiert werden können und ob sie überhaupt von dessen Normbereich umfasst werden. Nicht zuletzt deswegen war der Beschädigungsbegriff stets heftig umstritten. Häufig führte dies dazu, dass viele verschiedene Fallkonstellationen nicht problemlos unter den Begriff des Beschädigens subsumiert werden konnten. Vorliegend soll aufgezeigt werden, in welcher Hinsicht die Ansichten der Lehre sowie der Rechtsprechung über die Auslegung des Rechtsbegriffs der "Beschädigung" und die Subsumtion dessen unter den Sachbeschädigungstatbestand, entsprechen.
Autorenporträt
Leonid Shmatenko specializes in international commercial and investment arbitration. He has been involved as counsel and secretary in over 30 international arbitration proceedings conducted in German, English and French encompassing a variety of sectors, such as energy ¿including oil, gas and renewables, telecommunication services and infrastructure. Leonid studied law at Heinrich-Heine-University of Düsseldorf from 2006 to 2011. He passed his First State examination (Dipl. iur.) in Düsseldorf in 2011 and his Second State examination in 2015. He finished his doctoral thesis and awaits receiving his doctorate from Heinrich-Heine-University of Düsseldorf. He currently gives a seminar on investment arbitration at the National Law University "Yaroslav Mudryi". Prior to joining the firm, he worked with international arbitration practices of leading international law firms in Geneva, Munich, Paris, Düsseldorf and Sydney. Leonid is admitted to practice in Germany (2016) and is a registered foreign lawyer with the Geneva Bar (2018).