Die Position des besonderen Vertreters im Aktienrecht wurde durch die jüngere BGH-Rechtsprechung weiter aufgewertet. Aufgrund der knappen gesetzlichen Regelung bleiben viele Rechtsfragen umstritten. Einigkeit herrschte bislang, dass für die Bestellung stets ein Mehrheitsbeschluss der Hauptversammlung erforderlich ist. Die Arbeit legt dar, dass dies nicht erforderlich ist. So erstarkt der besondere Vertreter zu einem echten Minderheitenrecht und erlangt noch größere praktische Bedeutung. Der Autor entwickelt im Weiteren ein gestuftes System der Rechte in §§ 147 f. AktG. Die bisherige kontroverse und auch rechtspolitisch motivierte Auseinandersetzung wird durch diese neue These abgemildert und viele Streitfragen relativieren sich.
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