Zwei mit den Anteilen je beider Partner fast vollständig erhaltene Briefwechsel aus der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts. Derjenige S. v. Birkens mit seiner ersten Ehefrau ist ein einzigartiges kulturgeschichtliches Dokument. Die Rekonstruktion der Anbahnung dieser Ehe erfolgt mit Hilfe auch von Briefen anderer Personen. Sie läßt die damals üblichen Verfahrensweisen und die je besondere Situation beider Partner deutlich hervortreten. Die Briefe seit der Hochzeit 1658 demonstrieren ein schwieriges Miteinander, das auch in Birkens Tagebuchnotizen kenntlich wird. Birken hat mehrere lange Ermahnungsschreiben an seine Frau gerichtet. Sie geben Auskunft über sein Frauenbild, seiner Vorstellung vom Eheleben, in dem nach Gottes Wort dem Mann die Herrschaft gebühre, und über den wenig harmonischen Ehealltag. Vergleichbares aus der Zeit ist nicht bekannt. Bei dem Bayreuther Juristen Adam Volkmann hat Birken sich Rat geholt für die Verwaltung des Besitzes seiner Frau in der Markgrafschaft, bei Steuerproblemen und Schwierigkeiten mit Schuldnern. Vor allem aber beriet und unterstützte Volkmann Birken bei dessen historisch-panegyrischen Arbeiten. Dieser Briefwechsel ist eine wichtige werkgeschichtliche Quelle. Beide Korrespondenzen werden im 2. Teilband ausführlich kommentiert.
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