Wer ist Rechtssubjekt, wer ist der Bürger im deutschen Verwaltungsrecht? Welchen Leitbildern folgt das Verwaltungsverfahrensgesetz - und als was werden Bürgerinnen und Bürger im Rahmen dieser Leitbilder wahrgenommen? Bietet der aktivierende Staat eine Neuorientierung auch für das Verwaltungsrecht? Welche grundlegenden Weichen müssen juristisch gestellt werden, um das neue Leitbild in der Praxis zu verwirklichen? Susanne Baer untersucht zunächst, wie das Recht mit Menschen umgeht, sobald diese mit der Verwaltung in Kontakt treten. Die Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung reicht dabei von der Rechts- und Handlungsfähigkeit über die Beteiligungsrechte bis hin zum Organisationsrecht. Die so gewonnenen Ergebnisse bezieht Susanne Baer dann auf die Leitbilder, die hinter der Dogmatik erscheinen. Die Autorin belegt, dass nur ein Recht des aktivierenden Staates private Subjekte als Bürgerinnen und Bürger richtig wahrnehmen und selbst mit konstruieren kann. Sie leistet damit einen Beitrag zur Diskussion um moderne Staatlichkeit, der die juristischen Fragen mit den verwaltungswissenschaftlichen Visionen und Praxen kombiniert. ist Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der HU Berlin und Richterin des Bundesverfassungsgerichts.
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