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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Comparative Government I: Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bundespräsident nimmt die Stellung des Staatsoberhauptes in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland ein. Seine Wahl, welche in Artikel 54 GG ihre Regelung findet, erfolgt nach dem repräsentativen und dem föderalistischen Prinzip: 1 Vorgeschlagen von Mitgliedern der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Comparative Government I: Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bundespräsident nimmt die Stellung des Staatsoberhauptes in der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik Deutschland ein. Seine Wahl, welche in Artikel 54 GG ihre Regelung findet, erfolgt nach dem repräsentativen und dem föderalistischen Prinzip: 1 Vorgeschlagen von Mitgliedern der Bundesversammlung, die sich aus den Abgeordneten des Bundestages sowie einer gleichen Anzahl von gewählten Vertretern der Landesparlamente zusammensetzt, wird er von dieser auf fünf Jahre geheim und ohne vorherige Aussprache gewählt, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Vereinigt ein Kandidat während des ersten und zweiten Wahlganges nicht die in ihnen entscheidende absolute Stimmenmehrheit auf sich, so bestimmt in einem dritten Wahlgang die relative Mehrheit, welcher Kandidat das Amt antritt. Das Ziel des parlamentarischen Regierungssystems, Handlungsfähigkeit und effektive Kontrolle miteinander zu verknüpfen, bildet die Basis der Aufgabenstellung des Bundespräsidenten, nämlich d urch Artikulation von Verfassungskonsens und durch Unterstützung der Arbeitsfähigkeit des Regierungssystems stabilisierend zu wirken. Inwieweit er diese Aufgabe zweckmäßig erfüllen kann, hängt dabei weitgehend von seinen politischen Einflussmöglichkeiten bzw. den politischen Konsequenzen seiner Handlungen ab. 2 Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in der Weimarer Republik wurde der Kompetenzbereich des Bundespräsidenten im Vergleich zum damaligen Reichspräsidenten, welcher eine beträchtliche Machtfülle besaß, drastisch eingeschränkt. 3 Kennzeichnend für das Bundespräsidentenamt sind nunmehr die drei folgenden Prinzipien: Minimale Entscheidungskompetenz, politische Unverantwortlichkeit sowie Überparteilichkeit. 4 Nachdem das Staatsoberhaupt nur noch geringfügige materielle Entscheidungskompetenz in seiner Funktion als Reservemacht in Krisensituationen inne hält, ist er im Alltäglichen auf die Ausübung seiner sogenannten soft power in seiner repräsentativ- integrativen Funktion angewiesen, welche ihm einen indirekten, nicht klar definierten Kompetenzbereich eröffnet.

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