Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 13, Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung - Fachbereich Öffentliche Sicherheit - Abteilung Kriminalpolizei im Bundeskriminalamt Wiesbaden, Veranstaltung: Politikwissenschaft Grundstudium I, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bundespräsident fungiert in der Bundesrepublik Deutschland als Staatsoberhaupt. Seine staatspolitische Macht ist durch die Verfassung sehr beschränkt und er nimmt hauptsächlich repräsentative Aufgaben wahr. Aufgrund dieser Tatsache stellt sich natürlich die Frage, ist das Amt noch zeitgemäß, sollte es verändert oder gar abgeschafft werden. Immerhin erhält der Bundespräsident Amtsbezüge in Höhe von 10/9 des Amtsgehalts der Bundeskanzlerin, was dem Betrag von 199.000 EUR entspricht. Weiterhin erhält er nach seinem Amtsende bis zum Lebensende einen Ehrensold in Höhe seiner Amtsbezüge. Die Bundesrepublik ist nicht das einzige Land, in dem die Staatsoberhäupter sprichwörtlich auf dem Prüfstand stehen, egal ob die Königshäuser von Spanien, Belgien oder den Niederlanden, überall wird über den Sinn und Unsinn eines gekrönten Staatsoberhauptes nachgedacht. Nur die englische Königin scheint als Staatsoberhaupt "Persona non grata" zu sein. Wie drückte es einst der saudi-arabische König Faisal aus: " Irgendwann wird es nur noch fünf Königinnen auf der Welt geben, Kreuz-, Pik-, Herz-, Karo-Dame und die Königin von England. Auch wenn in der Bundesrepublik nicht so offen über das Amt des Bundespräsidenten diskutiert wird, ist die Frage nach dem Amt, was subjektiv gesehen nichts Greifbares hervorbringt, doch berechtigt. Um diese Frage aber zu beantworten ist es wichtig, die Entstehung, die Aufgaben und Befugnisse genauer zu hinterfragen. Die nachfolgenden Ausführungen sollen bei Lösung der Fragestellung helfen.
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