Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaften), Veranstaltung: Das Politische System der Bundesrepublik Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde." Mit Aussprache dieses Eides bekundet der Bundespräsident laut Artikel 56 des Grundgesetzes bei seiner Amtsaufnahme hoch gesteckte Ziele und übernimmt große Verantwortung gegenüber dem deutschen Volk. Ausgehend von dieser Stelle des Grundgesetzes, seiner Manifestierung als ständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und seiner Bezeichnung als Staatsoberhaupt sollte man von einer starken, einflussreichen Position des Bundespräsidenten im politischen Prozess ausgehen. Dem gegenüber steht ein in der Öffentlichkeit und Wissenschaft häufig vertretenes Bild des Bundespräsidenten als „Staatsnotar“ (vgl. Mehlhorn S. 71) oder „Repräsentant des Staates“, dem eine nur beschränkte Machtbefugnis zukommt; häufig ist von Kompetenzarmut die Rede (vgl. Rudzio 2006: 298; vgl. Jäger 1994: 128). An der Diskrepanz dieser sehr gegensätzlichen Auffas-sungen des Präsidentenamtes soll die Fragestellung dieser Arbeit ansetzen: Ist der Bundespräsident tatsächlich nur Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland oder auch ein politischer Akteur mit Möglichkeiten der Einflussnahme? Dieser Frage wird in dieser Arbeit nachgegangen. Hierzu werden in einem ersten Schritt die wichtigsten Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten aus verfassungsrechtlicher Sicht dargelegt. Diese Aufgaben sind zum einen die Beteiligung des Bundespräsidenten an der Regierungsbildung sowie sein Handeln in Regierungskrisen im Sinne der ihm dazu übertragenen Reservefunktionen. Am Gesetzgebungsprozess ist der Bundespräsident ebenfalls beteiligt. Die Völkerrechtsvertretung sowie die öffentlichen Reden des Bundespräsidenten sollen dann im vierten Punkt analysiert werden. Im darauf folgenden Kapitel wird die Ausübung dieser Aufgaben in der Praxis dargestellt. Es werden gängige, aus der Verfassung resultierende Abläufe der Amtsausführung aufgezeigt und besondere Ereignisse in der Geschichte hervorgehoben. Im vierten Kapitel dieser Arbeit soll dann eine Zuordnung der aufgegriffenen Funktionen stattfinden: in politische Funktionen mit eigenständiger Entscheidungskompetenz einerseits, und repräsentative sowie staatsnotarielle Funktionen andererseits, um so die Einflussmöglichkeiten des Bundespräsidenten skizzieren zu können.