Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Institut für Politische Wissenschaft), Veranstaltung: Tutorium - Einführung in die Politikwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Innerhalb von 6 Wochen verweigerte Bundespräsident Horst Köhler Ende letzten Jahres die Gegenzeichnung und Ausfertigung zweier vom Bundestag verabschiedeten Gesetze. Bei dem einen Gesetz handelte es sich um ein Gesetz zur Privatisierung der Flugsicherheit. Bundespräsident Köhler verweigerte die Gegenzeichnung dieses Gesetzes mit der verfassungswidrigen Übertragung einer staatshoheitlichen Aufgabe auf Privatunternehmen (Art.87d Absatz 1 GG). Bei dem anderen Gesetz ging es um ein Verbraucherinformationsgesetz, dass Bundes-, Landesbehörden und Kommunen verpflichten sollte, dem Verbraucher Informationen über Produkte und Hersteller zugänglich zu machen. Bundespräsident Köhler lehnte das Gesetz mit dem Hinweis auf unzulässiger Aufgabenzuweisung des Bundes an die Kommunen in Folge der Föderalismusreform ab (Art. 84 Abs.1 Satz 7 GG). In der gesamten Geschichte der Bundesrepublik Deutschland kam es vorher bisher nur sechs Mal zu einer ebensolchen Weigerung der Gesetzesausfertigung durch Bundespräsidenten. Davon waren 4 Ablehnungen formell, also auf Grund verfahrenstechnischer Mängel, und nur 2 Ablehnungen materiell, dass heißt auf Grund inhaltlicher Bedenken, begründet. Die Diskussion über das Amt des Bundespräsidenten und seiner Rolle im deutschen Regierungssystem insbesondere im Gesetzgebungsverfahren gibt es seit der ersten Gesetzesablehnung. Es geht um die Frage, welche Kompetenzen der Bundespräsident im deutschen Gesetzgebungsverfahren hat. Fungiert er lediglich als Staatsnotar, der ihm vorliegende Gesetze lediglich hinsichtlich ihres Zustandekommens überprüft und gegenzeichnet, oder besitzt er materielle Prüfungskompetenzen in Bezug auf die Verfassungskonformität der ihm vorliegenden Gesetze? Um eine Einschätzung der Position des Bundespräsident und seinen Kompetenzen zu bekommen, muss man sich den gesamten Gesetzgebungsprozess näher ansehen, seinen Verlauf und die beteiligten Organe und ihre Kompetenzen. Der Gesetzgebungsprozess in Deutschland basiert auf dem Grundgesetz (GG) Art.70 bis Art.82 und legt fest wie die Gesetzgebung des Bundes und der Länder auszusehen hat, ihr Verhältnis zueinander, und wie der verfahrenstechnische Ablauf zum Zustande kommen von Gesetzen aussieht.