Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Lehrstuhl für Öffentliches Recht I), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Aus der Kombination der Internationalität mit der Anonymität ergeben sich zahlreiche Probleme; der nationale Gesetzgeber ist überfordert, will er im Alleingang das Böse aus der Welt, insbesondere aus dem Internet schaffen. Die Problematik wird deutlich, wenn ein deutsches Amtsgericht den Geschäftsführer eines Internetproviders wegen Zugänglichmachens von Kinderpornographie, die von Servern in den USA abrufbar ist, verurteilt. Es zeigt sich: das Internet schürt Ängste. Die Schnelligkeit und globale Verfügbarkeit aller je eingespeisten Informationen bricht mit allen Vorstellungen über national oder international kontrollierbares Verhalten. Der Autor behandelt den CompuServe-Fall. Nach kurzer Einleitung mit Bezug auf die deutsche Rechtslage behandelt die Arbeit Europarecht und Völkerrecht. Das Urteil des Amtsgerichts München wird vor diesem Hintergrund kritisiert. Tobias Bräutigam promoviert in Helsinki zum rechtsvergleichenden Verwaltungsrecht und unterrichtet mehrere Kurse an der juristischen Fakultät Helsinki.
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