Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Französische Philologie - Landeskunde und Kultur, Note: sehr gut, Georg-August-Universität Göttingen (Seminar für Romanische Philologie), Veranstaltung: Hauptseminar: Die deutsch-französischen Beziehungen nach dem Zweiten Weltkrieg, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die deutsch-französische Zusammenarbeit - der sogenannte Elysée-Vertrag - der am 22. Januar 1963 von General de Gaulle und Bundeskanzler Adenauer in Paris unterzeichnet wurde, ist in die Geschichte eingegangen. Dieser Vertrag bedeutete einen wichtigen Einschnitt in die Beziehungen beider Länder, denn mit ihm besiegelten die beiden Staatsmänner die Versöhnung zwischen den "jahrhundertealten Rivalen" und schufen gleichzeitig eine Grundlage für eine zukünftige bilaterale Kooperation in den drei Bereichen: Auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung und Erziehungs- und Jugendfragen. Der Vertrag kann also sowohl als "Zielpunkt" als auch als "Startpunkt" des deutsch-französischen Verhältnisses angesehen werden. Die deutsch-französischen Beziehungen beruhen auch heute noch auf diesem 1963 vereinbarten Vertragswerk, das nur 1967 durch eine Zusatzvereinbarung und 1988 durch ein Zusatz- bzw. Ergänzungsprotokoll erweitert wurde. Auch wenn die vollbrachten Leistungen der deutsch-französischen Zusammenarbeit auf Grundlage des Elysée-Vertrages u. a. auf Gipfeltreffen und im Rahmen von Jahrestagen der Unterzeichnung immer wieder von vielen Staatsmännern gewürdigt und zelebriert werden, so ist der Erfolg dieses Vertrages in der Literatur jedoch nicht unumstritten. Kritische Stimmen beurteilen die Umsetzung bzw. die Ergebnisse des Vertrages als unzureichend. Sein Inhalt wird in diesem Zusammenhang bisweilen als bloße "Bekundung von Absichten" beschrieben. So wird den Erfolg-Feiernden u. a. "Schönfärberei" und eine verkannte Realität vorgeworfen. Es ist daher angebracht, nach einer konkreten Bilanz dieser Kooperation in der Vergangenheit zu fragen.
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