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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 16,0, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Abkommen zum Deutsch-Französischen Wahlgüterstand ist ein Produkt 40-jähriger Zusammenarbeit von Deutschland und Frankreich seit der Unterzeichnung des Elysee-Vertrags 1963. Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums 2003 gaben der deutsche Bundeskanzler und der französische Staatspräsident eine gemeinsame Erklärung ab, mit dem erklärten Ziel das Zivilrecht bzw. insbesondere das Familienrecht einander inhaltlich annähern zu wollen. Im…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 16,0, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Abkommen zum Deutsch-Französischen Wahlgüterstand ist ein Produkt 40-jähriger Zusammenarbeit von Deutschland und Frankreich seit der Unterzeichnung des Elysee-Vertrags 1963. Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums 2003 gaben der deutsche Bundeskanzler und der französische Staatspräsident eine gemeinsame Erklärung ab, mit dem erklärten Ziel das Zivilrecht bzw. insbesondere das Familienrecht einander inhaltlich annähern zu wollen. Im Zeitraum von 2006–2008 arbeiteten zu diesem Zweck Experten aus Justizministerien, Praktiker und Wissenschaftler zusammen an einer entsprechenden Regelung. Heraus kam dabei der Entwurf eines Deutsch-Französischen Wahlgüterstandes, der am 4. Februar 2010 nach längeren Beratungen mit den Außenministern beider Staaten bei einem deutsch - französischen Gipfeltreffen von den Justizministerinnen Sabine Leutheusser - Schnarrenberger und Mme. Michèle Alliot Marie in Paris unterzeichnet wurde. Die Umsetzung ins nationale Recht durch Deutschland erfolgte im Wege eines dementsprechenden Gesetzesbeschluss am 15. März 2012. In Zukunft wird in Deutschland Ehepaaren nun also ein weiterer Wahlgüterstand zur Auswahl stehen. Im Folgenden soll dieser Deutsch-Französische Wahlgüterstand genauer vorgestellt werden. Dazu wird zunächst auf die Rechtslage vor dem Abkommen, also der tatsächlichen und rechtlichen Ausgangslage in Deutschland und Frankreich eingegangen. Bevor dann die inhaltliche Ausgestaltung des Abkommens näher untersucht wird und ihre Unterschiede zu den Regelungen in Frankreich und Deutschland herausgearbeitet werden, werden vorher die Ziele des Abkommens kurz dargestellt. Nach der inhaltlichen Auseinandersetzung wird anschließend auf die Regelung auf Bundesebene, also die Umsetzung ins nationale Recht und dar-aus resultierende Ungereimtheiten eingegangen, um schließlich die Arbeit mit der Einordnung unter das zugrundeliegende Ehebild und einer kritischen Bewertung des Güterstand bzw. dessen Erfolgschancen in der Zukunft abzurunden.