Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Thema: Deutsche Außenpolitik, Note: 1(-), Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Politisches Sseminar), Veranstaltung: Europäische Integration, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Integration bedeutet für den Deutschen Bundestag eine Gradwanderung. Nationale Machtinteressen und europäisches Gemeinschaftsinteresse müssen in Ausgleich gebracht werden. Die europapolitische Aufgabe des Bundestages besteht heute darin, die Politik mitzugestalten, die die Entwicklung der Integration bestimmt. Darüber hinaus hat der Bundestag die Pflicht, den Bürgern die Zusammenhänge zwischen nationaler und europäischer Politik in der öffentlichen Debatte sichtbar zu machen. Im Zuge der Europäischen Integration hat sich der Kompetenzrahmen des Bundestages erheblich verschoben. Seit der Ratifizierung der Römischen Verträge im Jahr 1957 hat der Bundestag zahlreiche Kompetenzen an die Institutionen der Europäischen Union abgegeben. Doch diese formal-juristischen Kompetenzverluste des Parlaments sind nicht ausschlaggebend für das oft kritisierte "parlamentarische Defizit" in der Europäischen Union. "Die Parlamente (üben) auch im nationalen Rahmen nur sehr eingeschränkt die klassische Gesetzgebungsfunktion aus. (...) Das Schwergewicht parlamentarischer Arbeit liegt damit nicht auf der unmittelbaren Bewirkung von Sachentscheidungen, sondern auf deren indirekter Beeinflussung über die Kontrolle der Entscheidungsträger in der Regierung", so begründet Rainer Seider diese These. Das Problem des parlamentarischen Defizits liegt laut Seider statt dessen in der stark eingeschränkten "Kontrolleffizienz" des Bundestages in Zusammenhang mit Europafragen. "In diesem Effizienzproblem liegt der Funktionsverlust der nationalen Parlamente begründet.1 Berufend auf diese These möchte ich mich in der vorliegenden Hausarbeit nicht mit dem Verlust gesetzgeberischer Kompetenzen des Bundestages befassen, sondern mich auf die Information und die Mitwirkungsmöglichkeiten des Bundestages in Europaangelegenheiten konzentrieren. Des weiteren werde ich auf die neu geschaffenen Institutionen eingehen, mit denen der Bundestag seine Mitwirkungsrechte verwirklicht und den Kompetenzverlust zu kompensieren versucht. Zunächst befasse ich mich mit den gesetzlichen Grundlagen und gehe der Frage nach, inwieweit der Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Integration im Grundgesetz, in den Römischen Verträgen und im Maastrichter Vertrag berücksichtigt worden ist. Inwiefern hat sich die Position des Bundestages im Laufe der Zeit "auf dem Papier" verbessert, wie effektiv übt der Bundestag seine Rechte praktisch aus? [...]
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