Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Christian-Albrechts-Universität Kiel (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Handels- & Gesellschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: „Vertrauen fördern“, so lautet die Überschrift zu den Grundsätzen der Corporate Governance Grundsätze der Deutschen Bank aus dem Jahre 2002. Dies könnte auch als Grundtenor und Motivation für die Erarbeitung eines einheitlichen Kodex fester Benimmregeln und Empfehlungen für die Führung und Kontrolle großer börsennotierter Aktiengesellschaften gedient haben, welcher von der Bundesregierung im Jahre 2000 initialisiert und durch die Deutsche Corporate Governance Kommission umgesetzt wurde. Die großen Bilanzskandale und kleineren Unregelmäßigkeiten der jüngeren Finanzmarktgeschichte (Enron, Worldcom, Parmalat, Holzmann und der Neue Markt in Deutschland) haben die Notwendigkeit gezeigt, dass das bestehende Regelwerk zur Führung und Kontrolle einer Aktiengesellschaft vor dem Hintergrund von Globalisierung und Internationalisierung der Kapitalmärkte und rasanten wirtschaftlichen und technischen Veränderungen einer Überarbeitung bedarf. Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden der Kodex) liegt dazu nun ein zusammenfassender Kodex vor, der die grundsätzlichen gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften darstellt und zusätzlich international anerkannte Standards guter Unternehmensführung enthält. Ziel dieser Arbeit ist es, den Kodex in der aktuellen Fassung in seinen wesentlichen Bestandteilen zu erläutern und bestehende Berührungs- und Schnittpunkte mit dem deutschen Gesellschaftsrecht aufzuzeigen. Es soll insbesondere ein Blick auf die rechtlichen Aspekte des § 161 AktG, eingeführt durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz vom 19. Juli 2002, geworfen werden. Diese Arbeit befasst sich daher ebenso mit Fragen der Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat im Spannungsfeld der Empfehlungen des Deutschen Kodex und bestehendem geltendem Recht wie mit den Veränderungen in der Arbeit des Wirtschaftsprüfers. Ein Überblick über den aktuellen Umsetzungsgrad in den vom Kodex angesprochenen Unternehmen, eine kurze Zusammenfassung europäischer wie US-amerikanischer Parallelen zum deutschen System der Corporate Governance sowie ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungstendenzen im deutschen Gesellschaftsrecht verbleiben zum Schluss.