Magisterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Ausbildung, Organisation, Note: 1,0, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: „Es ist der deutschen Wirtschaft gelungen, die bei uns praktizierte Corporate Governance mit Hilfe des Kodex erfolgreich an die Anforderungen des globalen Wettbewerbs anzupassen. Wir haben ein gutes Werk geschaffen, wir verkehren heute international auf Augenhöhe mit Vertretern des einstufigen Board-Systems“1. So bewertet Gerhard Cromme, langjähriger Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, die Arbeit der Kommission und den seit 2002 existierenden Kodex. Die Meinungen in der wissenschaftlichen Literatur und bei den betroffenen Unternehmen sind durchaus differenzierter und reichen von strikter Ablehnung über kritische Beurteilung bis hin zu Unterstützung. Die Kritikpunkte sind vielfältig und sollen in dieser Arbeit nicht alle en détail wiedergegeben werden. Ein kritischer Ansatz aber soll herausgehoben werden: Er behauptet, dass die Kodex-Kommission nur als Ideengeber für die Legislative fungiere. Demnach müssten die Ideen des Kodex nach und nach in zwingendes Recht umgeändert werden. Damit aber würde die Funktion der Kommission und somit auch des Kodex selbst konterkariert: Schließlich soll der Kodex deregulierend wirken und helfen, die deutsche Corporate Governance flexibler zu gestalten. Würde der Gesetzgeber die Vorschläge der Kommission zunehmend dafür nutzen, um beispielsweise das Aktien- oder Kapitalmarktrecht zu modernisieren, müsste der Kodex als gescheitert angesehen werden. Die vorliegende Arbeit soll sich der Überprüfung dieser Hypothese widmen. Es stellen sich mithin folgende Fragen, die es zu klären gilt: Wie oft hat der Gesetzgeber Empfehlungen des Kodex aufgegriffen und sie in Gesetze transformiert? Welche Gründe gab es für diese Aufwertung? Welche Aussagen lassen sich über die Befolgungsquoten der verrechtlichten Empfehlungen treffen? Die Arbeit zielt demgegenüber nicht auf eine grundsätzliche Kritik des Kodex ab. Diese wurde in der wissenschaftlichen Literatur bereits sehr breit diskutiert, während die hier aufgegriffenen Fragen eher selten gestellt wurden. Zwar finden sich gerade im Anschluss an das Gesetz zur Offenlegung der Vorstandsvergütung oder das Gesetz zurAngemessenheit der Vorstandsvergütung einige einschlägige kritische Artikel und Aufsätze. Eine systematische Überprüfung fehlt allerdings bislang.