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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Bayreuth (Institut für Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: Beobachtungsgegenstand vorliegender Arbeit ist der um jene Förderung des Vertrauens „der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften“ bemühte ‚Deutsche Corporate Governance Kodex’ (DCGK). Um dessen Wirkungsweisen verdeutlichen zu können, wird der Themenkomplex Corporate Governance zunächst vor seinen definitorischen,…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Note: 1,0, Universität Bayreuth (Institut für Philosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: Beobachtungsgegenstand vorliegender Arbeit ist der um jene Förderung des Vertrauens „der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften“ bemühte ‚Deutsche Corporate Governance Kodex’ (DCGK). Um dessen Wirkungsweisen verdeutlichen zu können, wird der Themenkomplex Corporate Governance zunächst vor seinen definitorischen, wissenschaftlichen und historischen Hintergrund gesetzt (Teil 2). Besonderer Schwerpunkt liegt hier auf der Darstellung der Rahmenbedingungen und Markt-Mechanismen als Wirkungsfeld für den DCGK. Von Bedeutung ist dies speziell im Hinblick auf die daran anschließende Beschreibung der Bindungs-, Regulierungs- und bisherigen Erfolgswirkungen, da hier aufgrund des deutschen Systems ursächliche Zusammenhänge zum bislang ausstehenden wissenschaftlichen Nachweis einer Sanktionierung von Zuwiderverhalten durch den Kapitalmarkt gesehen werden können (Teil 3). Teil 4 verlassen stellt zentrale Regulierungsinhalte und -lücken des DCGK vor und diskutiert prominente Veränderungsvorschläge aus der jüngeren wissenschaftlichen Debatte kritisch. Vor dem Hintergrund des Vertrauenskapitalstärkung-Postulats werden die bestehenden Regulierungsinhalte in Teil 5 zwar als hinführend, nicht jedoch als ausreichend beurteilt.