Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: 20,0, Universität Leipzig (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Art. 20 Abs. 1 GG besagt: „ Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“. Um die Funktionsweisen und Institutionen in einem solchen bundesstaatlichen System zu beschreiben und zu erklären, müssen zunächst bestimmte Begriffe als bekannt vorausgesetzt werden. Föderalismus ist die Beschreibung für ein „ Ordnungsprinzip für ein gegliedertes Gemeinwesen, in dem grundsätzlich gleichberechtigte und eigenständige Glieder zu einer übergreifenden politischen Gesamtheit zusammengeschlossen sind.“ ( Laufer/ Münch 1997: 14) Die entscheidende und viel zitierte Formel, welches das Prinzip auf den Punkt bringt, lautet Vielfalt in Einheit. Das erfordert einerseits ein gewisses Maß an Homogenität der Mitglieder, damit sich eine Gleichartigkeit herausbilden kann, welche sich über die Ebenen republikanisch, demokratisch, sozial und rechtsstaatlich erstreckt und damit vierfach wirkt, andererseits sollte diese jedoch nicht zu weit gehen, um eine Verschmelzung zu einem Einheitsstaat auszuschließen ( Laufer/ Münch 1997: 14) „ Der Föderalismus ist eine Art Vertrag ( lat.: foedus), der auf der gesellschaftlichen Anerkennung von territorial organisierten unterschiedlichen sozialen Identitäten, Interessen und politischen Kulturen beruht.“ ( Sturm 2001: 8) Dieser Sachverhalt impliziert auch, dass Konflikte, die sich notwendiger Weise aus der Vielfalt ergeben, durch die allgemein anerkannten Spielregeln auf einer friedlichen Basis lösen lassen. Betrachtet man den Föderalismus als ein allgemeines politisches, wirtschaftliches und ethisches Gestaltungsprinzip, so hat er im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip die Bedeutung des Zuständigkeitsvorrangs der kleineren vor der größeren Einheit ( Reuter 1996: 15), das bedeutet, dass der Staat nur eine subsidiäre Funktion aufweist, da die Zuständigkeiten in erster Linie bei den Gliedern liegen. Diese Erfüllung der eigenen Angelegenheiten findet ihre Grenze im allgemeinen Interesse der höheren Gemeinschaft oder beim Übersteigen der Wirkungsmöglichkeiten der kleineren Einheit. Dem Begriff des Föderalismus als solches ist der des Bundesstaates zugeordnet, welcher sich auf die staatliche Gliederung bezieht. „ Der Bundesstaat ist die staatsrechtliche Verbindung nicht-souveräner Gliedstaaten, bei der die völkerrechtliche Souveränität allein beim Zentralstaat liegt.“ ( Laufer/ Münch 1997: 15) [...]