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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medienethik, Note: 1,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Veranstaltung: Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In eine Zeit, in der der Deutsche Presserat ein wenig mehr ans Licht der Öffentlichkeit tritt, als er es sonst zu tun scheint, fällt auch eine seiner wohl herbsten Niederlagen. Im vergangenen Jahr feierte das Selbstkontrollgremium sein 50-jähriges Bestehen1, begleitet von Glückwünschen verschiedenster Seiten, Medien, Justiz, Politik. Überflüssig ist der Rat noch lange nicht; die Frage, ob sich…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Medienethik, Note: 1,0, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Veranstaltung: Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In eine Zeit, in der der Deutsche Presserat ein wenig mehr ans Licht der Öffentlichkeit tritt, als er es sonst zu tun scheint, fällt auch eine seiner wohl herbsten Niederlagen. Im vergangenen Jahr feierte das Selbstkontrollgremium sein 50-jähriges Bestehen1, begleitet von Glückwünschen verschiedenster Seiten, Medien, Justiz, Politik. Überflüssig ist der Rat noch lange nicht; die Frage, ob sich ethisches Handeln nicht längst im Bewusstsein der Journalisten und Verleger verankert hat, lässt sich mit einem Blick auf deren tagtägliche Arbeit schnell verneinen. Nun muss der Presserat dennoch um seine Position bangen – und zwar aus ganz anderen Gründen, für ihn weitaus weniger wünschenswerten. Im Juni 2007 entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass das Gremium eine Rüge gegen die Zeitschrift Öko-Test nicht weiter verbreiten darf. Grund der Maßnahme war ein Test im „Öko-Test-Jahrbuch Kleinkinder“ gewesen, dem der Presserat eine mangelhafte journalistische Sorgfaltspflicht attestierte. Zu Unrecht, wie die Richter nun urteilten.2 Der Presserat hatte sich mit dem betroffenen Verlag schon einmal vor Gericht getroffen, um eine Maßnahme zu diskutieren3. Damals bekräftigte das Oberlandesgericht Köln noch, die Klage von Öko-Test gegen eine Missbilligung sei schon deshalb unbegründet gewesen, weil es sich bei den Bewertungen des Beschwerdeausschusses offensichtlich und inhaltlich um eine Meinungsäußerung handele. Diesmal folgte das Landgericht Frankfurt nicht der Ansicht des Presserats, der seine presseethischen Bewertungen selbst als nicht justiziabel bezeichnete. Als vereinsinterne Entscheidungen seien diese auch nicht durch ordentliche Gerichte überprüfbar. 4 Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Presserats, sagte, das Gericht habe die Rüge wohl als Tatsachenbehauptung gesehen und in Folge dessen strenge presserechtliche Maßstäbe angelegt.5 Der Rat legte Rechtsmittel ein – handelte es sich doch um das erste Urteil gegen ihn seit fast 50 Jahren. Wie das Gremium in Zukunft bewertet und handlungsfähig sein wird, dürfte nicht zuletzt von einer endgültigen Entscheidung in diesem Fall abhängen.