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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Note: 1,9, Ludwig-Maximilians-Universität München (IFKW), Sprache: Deutsch, Abstract: Anfang Januar 2004 erhielt Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zuhauf üble Drohpost, die das Ministerium auf einen Bericht der BILD-Zeitung zurückführte und ihr sogar eine „Kampagne“ vorwarf. „Regierungssprecher Béla Anda machte vor allem die Berichterstattung und ‚Kampagne’ der Bild-Zeitung für die persönlichen Angriffe gegen die Gesundheitsministerin verantwortlich. [...] Nach einer Titelgeschichte mit der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Note: 1,9, Ludwig-Maximilians-Universität München (IFKW), Sprache: Deutsch, Abstract: Anfang Januar 2004 erhielt Gesundheitsministerin Ulla Schmidt zuhauf üble Drohpost, die das Ministerium auf einen Bericht der BILD-Zeitung zurückführte und ihr sogar eine „Kampagne“ vorwarf. „Regierungssprecher Béla Anda machte vor allem die Berichterstattung und ‚Kampagne’ der Bild-Zeitung für die persönlichen Angriffe gegen die Gesundheitsministerin verantwortlich. [...] Nach einer Titelgeschichte mit der Überschrift ‚Frau Ministerin, Sie machen uns krank’ habe Schmidt eine Fülle verletzender, diskriminierender und bedrohlicher Briefe, Faxe und E-Mails erhalten.“ (dpa, http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/567/24543/) Solche Beispiele bieten sich fast jeden Tag in den Medien. Besonders die BILDZeitung gibt regelmäßig Grund zu Beschwerden und Vorwürfen. Immer wieder erscheinen Artikel, die den Ruf von Personen schädigen, sie indirekt oder direkt verleumden und beleidigen und damit das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen verletzen. Die Folgen sind oft verheerend. Beleidigungen, Drohbriefe und Gewaltakte, bis hin zu Selbstmord sind nach Veröffentlichung eines derartigen Reports schon aufgetreten. Hier stellt sich die Frage, wie weit die Printmedien in ihrer Berichterstattung gehen dürfen, um keinen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen zu begehen. Der Deutsche Presserat hat sich unter anderen zur Aufgabe gemacht, diese Missstände im Pressewesen festzustellen und ihnen entgegenzuwirken (§9 der Satzung). „Daß derartiges [Appelle an die Presseethik für verantwortungsbewussten Journalismus] die BILD-Zeitung nicht berührt, hat sich in der Arbeit des Presserates in unzähligen Fällen gezeigt.“ (Minzberg 1999, S. 246). Die Meinungsfreiheit der Journalisten und das Recht des Lesers auf Information kollidiert oft mit dem Schutz der Privatsphäre. Ein Problem, dass sich in demokratischen Gesellschaften immer wieder zeigt, da es in Demokratien sogar nach Verfassung Aufgabe der Medien ist, die Bürger aufzuklären, zu informieren und soziale Kritik zu üben. Leider wird die Äußerungsfreiheit von vielen Journalisten missbraucht „[...] zum Zweck der reinen Sensationsmache und Gewinnsucht [...]“ (Münch 2002, S. 25). Doch warum halten die Grundsätze des Deutschen Presserats Journalisten und Publizisten nicht davon ab unethisch zu handeln? Dazu werde ich die Presse-Selbstkontrollinstanz und besonders die vom Presserat aufgestellten publizistischen Richtlinien, die als Pressekodex bekannt sind, näher betrachten. [...]