Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Deutschen Rat für Internationales Privatrecht und seiner Tätigkeit als Beratungsgremium des BMJV seit 1953. Sie ermittelt erstmals anhand des Fallbeispiels der Reform des internationalen Eherechts von 1986 und dessen weiterer Entwicklung, wie Wissenstransfer in den politischen Prozess in diesem Fall gelingt. Hierfür hat die Verfasserin den umfassenden Aktenbestand des Deutschen Rats für IPR sowie unveröffentlichte Quellen aus dem Bundesarchiv in Koblenz analysiert und auch auf Grundlage von Gesprächen mit Ratsmitgliedern eine rechtliche sowie politische Qualifikation des Gremiums vorgenommen. Teil dieser Qualifikation ist nicht zuletzt ein Vergleich zum Gründungsvorbild des Rats, namentlich dem französischen Comité français de droit international privé.
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