Unglaublich, wie die Nazi-'Rechtsprechung' nahezu nahtlos in die der Besatzungszonen überging
Eines gleich vorneweg: als Nicht-Jurist, sondern als normaler Mensch, der zwar den einen oder anderen Ausdruck in der Sprache der alten Römer zu interpretieren weiß, ohne das kleine oder gar das große
Latinum sein Eigen zu nennen, dem sei der Suchbegriff "Latein_im_Recht" (genau so geschrieben, also…mehrUnglaublich, wie die Nazi-'Rechtsprechung' nahezu nahtlos in die der Besatzungszonen überging
Eines gleich vorneweg: als Nicht-Jurist, sondern als normaler Mensch, der zwar den einen oder anderen Ausdruck in der Sprache der alten Römer zu interpretieren weiß, ohne das kleine oder gar das große Latinum sein Eigen zu nennen, dem sei der Suchbegriff "Latein_im_Recht" (genau so geschrieben, also mitsamt der Unterstriche) empfohlen. Um dann bei der Lektüre dieses absolut lesenswerten Buches ein Tablet, iPad, PC, iMac oder was auch immer neben oder vor sich zu haben. Mit dieser auf dem Screen abrufbereiten Quelle kann dann die Bedeutung der vielen von Professor Doktor Benjamin Lahusen verwendeten latein-juristischen Fachbegriffe nachgelesen werden.
Ebenfalls gleich vorneweg: unter einem 'Justitium' wird der Totalausfall (nicht der Totalschaden...) der richterlichen Rechtsprechung verstanden. Genau darum, wie dieses Justitium auch in den Schrecken und Wirren des Zweiten Weltkrieges mit allen Mitteln verhindert werden sollte, geht es dem Autoren auch. Übergeht man die gerade erwähnten dem Latein entnommenen juristischen Begriffe, werden die Fakten, die Ereignisse, denen die Juristerei in den Jahren 1953 bis 1948 zwangläufig unterworfen war in einer sehr schön, teilweise auch sehr unterhaltsamen Sprache geschildert. Beispiele weiter unten.
Über den Verlauf des Zweiten Weltkrieges, über die Fronten, die Schlachten, den Nazi-Terror, den Holocaust, die führenden Personen des Nazi-Regimes wie Goebbels, Göhring, Himmler, Heydrich, Bernhard Frank, Rudolf Höß (Lagerkommandant im KZ Auschwitz), Gauleiter Karl Hanke (er setzte sich als letzter über eine speziell für seine Flucht in die Innenstadt von Breslau gesprengte Startbahn vermutlich per Fieseler-Storch ab) und zahllosen weiteren Personen, logischer- und notwendiger Weise über Adolf Hitler ist meterweise Literatur verfügbar.
Aber wie sah es mit den ganzen Gerichtsverfahren jener Zeit aus? Mit Ehescheidungen, Klagen wegen Beleidigung, Diebstahlsanzeigen, Kindes-Unterhalt, Mietstreitigkeiten? Dem ganzen juristischen 'Kleinkram'? Die Gerichtsgebäude waren bombardiert, ausgebrannt, vernichtet. Was geschieht mit den Tonnen Papier, also den Akten? Wohin wurde wann welches Gericht verlegt? Samt Schreibmaschine oder Mobiliar, soweit es nicht verbrannt, zerstört war? Vom OLG bis zu kleinsten AG? Grundbücher, Testamente, Handelsregister, dieses ganze juristisch bedeutsame Papiergebirge. Strafakten, Zeugenaussagen. Die Aufzählung lässt sich nach Belieben fortführen.
Auch der engen Zusammenarbeit zwischen Himmlers SS und der IG Farben in Auschwitz nimmt sich B. Lahusen an. Wie wurden die 'rechtlichen Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden' mit typisch deutscher Gründlichkeit in einem Grundbuch, welches im 'Generalgouvernement' in der im 'Tausendjährigen Reich' vorgegebenen Art noch gar nicht existierte, dokumentiert, festgehalten?
Wie wurde die Gerichtsbarkeit in den vier Besatzungszonen nach der vollständigen Niederlage des Deutschen Reiches von den jeweils zuständigen Alliierten gehandhabt, wieder aufgebaut? Was geschah mit den Richtern, die während der Nazi-Zeit gehorsam den Nazi-Forderungen entsprechende Urteile fällten? Die genau diese Richter dann nach dem Untergang des Deutschen Reiches höchstpersönlich als völlig überzogen entweder als nicht-rechtmässig widerriefen. Oder eine ausgesprochene mehrjährige Zuchthausstrafe auf einige Monate Gefängnis reduzierten?
Hier die oben angedeuteten Zitate, völlig aus dem Zusammenhang gerissen, es geht nur darum, den Schreibstil von Prof. Dr. Benjamin Lahusen zu verbildlichen, nein, zu verwörtlichen.
Seite 142:
"Angesichts dieser neuen Freiheit verfiel Keutgen in den ersten Jahren auf der Oberschule in eine intellektuelle Apathie, die ihn schließlich zur Wiederholung einer Klasse zwang."
Seite 145:
"Um das eigene Handwerk wissenschaftlich zu etikettieren, beschloss Keutgen - auch insoweit ein verlässlicher Repräsentant seiner