Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Dilemma der Konzernlageberichterstattung: Einerseits sind die Mutterunternehmen gesetzlich verpflichtet nach § 315 HGB bestimmte Inhalte und Vorgaben einzuhalten, um etwaige Schadensersatzforderungen, beispielsweise bei einer Kreditgewährung aufgrund eines falschen Lageberichtes,abzuwenden. Andererseits kann die Preisgabe von zu detaillierten Informationen,die durchLieferanten, Großkunden und der Konkurrenz genutzt werden, zu Wettbewerbsnachteilen führen. Es liegt in der Kunst des Unternehmens einen für alle Seiten zufriedenstellenden „Weg“ bei der Konzernlageberichterstattung zu finden. Der Tätigkeitsbericht des Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR)belegte, dass dieser „Weg“nicht überall gefunden wurde. Von 110analysierten Lageberichten aus dem Geschäftsjahr 2011 waren 25 Prozent nicht korrekt aufgestellt.Besonders auffällig war dabei die schlechte Berichterstattungsqualität beim Prognose-und Risikobericht.Durch die Diskrepanz zwischen der gegenwärtigen Qualität der Konzernlageberichte und den eigentlichen Erwartungen erhält der Adressat einen zugeringen Informationsnutzen.Dabei sind aussagekräftige vergangenheits- und zukunftsorientierte Informationen zwingend erforderlich, um sich ein zutreffendes Bild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens machen zu können. Dennoch liegt die schlechte Qualität der Berichterstattung nicht nur an der Zurückhaltung bei der Veröffentlichung von detaillierten Informationen, sondern auch an der Prognoseschwierigkeit, den unzureichenden Vorgaben zur Lageberichterstattung des Handelsgesetzbuches und an denvom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)weniger konkret formulierten bzw. zu unterschiedlichem Verständnis führenden Standards zur Konzernlageberichterstattung. Das Ziel des DRSC,die Qualität durch Verbesserung des Informationsgehaltes beruhend auf dem Grundsatz der Wesentlichkeit zu erhöhen sowie ein einheitliches Sachverständnis zur Vergleichbarkeit der Konzernlageberichte zu gewährleisten, ist, wie es der Prüfungsbericht des DPR belegt,nicht erreicht worden. Daher wurde vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) am 02.11.2012 ein neuer Deutscher Rechnungslegungs Standard Nr. 20 Konzernlagebericht verabschiedet. [...]