Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Duisburg-Essen, Veranstaltung: Hauptseminar: Die Auflösung des Karolingerreiches, Dozent: Prof. Uwe Ludwig, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Frage nach dem Anfang kommt im geschichtswissenschaftlichen Diskurs stets eine besondere Rolle zu. Insbesondere die deutsche Geschichte hat eine bemerkenswerte Brandbreite „virtueller Anfangspunkte“ zu bieten. Von populärwissenschaftlichen Konstruktionen wie der Varusschlacht des neunten Jahres n. Chr. reicht das diesbezügliche Spektrum über kulturelle Ansatzpunkte, wie dem modernen Nationalbewusstsein von Romantik und Französischer Revolution, bis zur Reichsgründung vom 18. Januar 1871. Auch eine Reihe von mittelalterlichen Ereignissen bieten sich als Beginn deutscher Geschichte an. Klassischerweise galt die Thronerhebung Heinrichs I. im Jahre 919 als „Gründung des Deutschen Reiches“, nicht zuletzt weil im konkurrierenden Gegenkönigtum des Baiernherzogs Arnulf womöglich erstmals der Begriff regnum teutonicum auftaucht. Doch auch das Reich Heinrichs ist nicht ohne Vorgeschichte. In chronologischer Rückwärtsbewegung kommt man von ihm über das Jahr 911 mit der Wahl des ersten Nicht-Karolingers Konrads I. zum ostfränkischen König zu der Frage, wie denn dieses Gebilde, das zunächst ohne Karolinger, wenig später mit Sachsen an der Spitze regiert wurde und einst tatsächlich ein Reich „deutscher Nation“ werden sollte, entstanden ist. Unstrittig ist, dass es sich hier um Teilungsobjekt des regnum francorum handelt und auch, dass diese Teilung durch einen Vertrag zwischen verschiedenen karolingischen Thronanwärtern im Jahre 843 in Verdun eingeleitet wurde. Ob dessen Teilungsmodalitäten jedoch dem Zufall entsprangen oder wenn nicht, warum so und nicht anders aufgeteilt wurde, ist Gegenstand historischer Kontroverse.[...]