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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, , Sprache: Deutsch, Abstract: Am 14.3.2007 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf zu einer Unternehmensteuerreform 2008 beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 25.5.2007 verabschiedet. Am 6.7.2007 erfolgt die Zustimmung durch den Bundesrat, womit das Gesetz Gültigkeit erlangt hat. Die Novellierungen betreffen neben dem Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz und anderen Gesetzen auch das Gewerbesteuergesetz. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Reform mehrere Zielsetzungen, u.a.: ·…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, , Sprache: Deutsch, Abstract: Am 14.3.2007 wurde vom Bundeskabinett der Entwurf zu einer Unternehmensteuerreform 2008 beschlossen. Der Bundestag hat das Gesetz am 25.5.2007 verabschiedet. Am 6.7.2007 erfolgt die Zustimmung durch den Bundesrat, womit das Gesetz Gültigkeit erlangt hat. Die Novellierungen betreffen neben dem Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz und anderen Gesetzen auch das Gewerbesteuergesetz. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Reform mehrere Zielsetzungen, u.a.: · Die Steigerung der Attraktivität des Standortes Deutschland für Direktinvestitionen bei gleichzeitiger Bekämpfung von Steuergestaltungen · Belastungsneutralität für die unterschiedlichen Rechtsformen (Personen- und Kapitalgesellschaften) · Stabilisierung der Gemeindesteuern · Erhöhung der Transparenz der Besteuerung Ein explizites Ziel der Reform besteht also darin, das Investitionsverhalten von Wirtschaftssubjekten (dies gilt sowohl für inländische wie auch ausländische) positiv zu beeinflussen, d.h. die Investitionstätigkeit zu fördern. Dies soll erreicht werden, indem die effektive Steuerbelastung für Unternehmen gesenkt wird. Tatsächlich führt das Gesetz insgesamt voraussichtlich zu einer spürbaren Entlastung für Unternehmen. Im Einzelnen sind die Auswirkungen der Reform jedoch sehr ungleich verteilt und in einigen Bereichen kommt es zu deutlichen Mehrbelastungen. Dies betrifft insbesondere auch die Novellierung der Gewerbesteuer. Statt wie bisher einer 50%igen Hinzurechnung von Dauerschuldentgelten (im Wesentlichen Dauerschuldzinsen) zur Bemessungsgrundlage müssen nunmehr 25% sämtlicher Fremdkapitalzinsen hinzugerechnet werden. Neu ist auch die 25%ige Hinzurechnung des fiktiven Finanzierungsanteils von Miet-, Pacht- und Leasingzahlungen zur Gewerbesteuerbemessungsgrundlage. Die genannten Neuregelungen bringen vor allem für Unternehmen Mehrbelastungen mit sich, die Investitionen zu einem erheblichen Teil nicht mit Krediten finanzieren, sondern Miet-, Pacht- oder Leasingverträge nutzen. Im Folgenden soll daher untersucht werden, inwieweit die Neuregelungen das Investitionsverhalten von Unternehmen beeinflussen, wobei insbesondere auf die Alternativen (fremdfinanzierter) Kauf einerseits und Miete/Pacht/Leasing andererseits eingegangen werden soll.

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