Viele Menschen möchten sich selbstständig machen. Erfolgreiche Gründungen schaffen Arbeitsplätze und sorgen für Wachstum, auch bei ihren Kapitalgebern. Doch im Gegensatz zur Beurteilung existierender Unternehmen gibt es bei Gründern keine Vergangenheitswerte, die analysiert werden können. Und das Risiko, zu scheitern, ist hoch. Die Kreditwürdigkeitsprüfung muss deshalb auf andere, "weiche" Informationen zugreifen. Einer der zentralen Faktoren ist dabei die Beurteilung der Gründerperson. Oder, wie es der Autor auf Seite 2 so treffend ausdrückt: "Die Bank steht dabei vor der Herausforderung, einen Visionär von einem Träumer zu unterscheiden." Wie aber wird die Person des Gründers im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung konkret beurteilt? Und welchen Einfluss haben die Ergebnisse auf die Kreditentscheidung? Mit welchem Gewicht fließt die Bewertung der Gründerperson in die Kreditentscheidung ein? Um diese Fragen zu beantworten, führte der Verfasser eine schriftliche Befragung an allen Sparkassen in Bayern durch. Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden im Ergebnis der Studie Handlungsempfehlungen sowohl für Gründer als auch für beurteilenden Banken abgeleitet.
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