Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Juni 2000 veröffentlichte die EU-Kommission eine Rechnungslegungsstrategie, deren Ziel die Etablierung eines Rechnungslegungssystem sein sollte, das einheitlich und international anerkannt ist und zudem die Transparenz und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse steigert. Dazu wurde am 19.07.2002 eine IAS-Verordnung in das europäische Bilanzrecht eingeführt, nach der kapitalmarktorientierte U. ihren Konzernabschluss grds. ab 2005 nach den IAS/IFRS aufzustellen haben. Auch die vierte EU-RL wurde entsprechend angepasst. Auf nationaler Ebene führte die Bundesregierung in einem ersten Schritt das am 10.12.2004 in Kraft getretene Bilanzrechtsreformgesetz ein, welches der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und vor allem der Fortentwicklung und Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts dienen soll. In der Begründung dieses Gesetzes wurde schon für die zweite Jahreshälfte 2004 entsprechend dem sog. 10-Punkte-Programm der Bundesregierung ein Entwurf zu einem künftigen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG - angekündigt. Die Veröffentlichung dieses Entwurfes wurde aber dann auf das Jahr 2005 verschoben. Daraufhin hatte der Deutsche Standardisierungsrat - DSR - im Rahmen seiner Beratungsaufgabe i. S. v. § 342 Abs. 1 Nr. 2 HGB dem Bundesministerium der Justiz - BMJ - am 03.05.2005 Vorschläge unterbreitet. Allerdings lag bis zum 15.05.2006 noch kein Gesetzentwurf vor. Das künftige BilMoG soll sich mit der ,,Durchforstung und Entrümpelung" des HGB durch Abschaffung nicht mehr zeitgerechter Wahlrechte befassen. Es erfolgt dabei nicht der vollständige Ersatz des Systems des HGB als solches, sondern dessen Überarbeitung unter Vorbildfunktion der IAS/IFRS. Dies gilt sowohl für den Einzel- als auch für den Konzernabschluss. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Einfluss der internationalen Rechnungslegung über das BilMoG auf den Einzelabschluss nach HGB. Es werden die vom DSR und von anderen Autoren gemachten Vorschläge aufgezeigt und kritisch bzgl. der handelsrechtlichen Auswirkungen, insbesondere den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, der Informationsfunktion des JA sowie dessen Gläubigerschutzfunktion hinterfragt. Ferner werden sowohl steuerliche Konsequenzen als auch die Übereinstimmung mit dem Ziel der Anpassung an internationale Rechnungslegungsgrundsätze zwecks verbesserter Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse analysiert. Ebenfalls wird die Konformität der hier behandelten Regelungen des HGB mit der vierten EU-Richtlinie überprüft.
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