Masterarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Hauptthema dieser Untersuchung ist die Analyse der Auswirkungen von der Verlustbeschränkungsvorschrift § 8c KStG und Verlustrettungsvorschrift § 8d KStG auf den Verlustabzug im Jahr der Anteilsübertragungen an Start-ups. Der Grund für diese Untersuchung liegt in der wachsenden Bedeutung von Start-ups für die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Diese Unternehmen sind häufig auf externe Finanzierungen angewiesen, um ihre Geschäftsideen zu realisieren und zu expandieren. Die Regelungen des § 8c KStG stellen eine erhebliche Hürde dar, da sie den Verlustvortrag einschränken und somit die Attraktivität von Investitionen in diese Unternehmen mindern. Durch diese Untersuchung soll aufgezeigt werden, wie die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden könnten, um eine ausgewogenere Balance zwischen der Verhinderung missbräuchlicher Verlustnutzung und der Förderung legitimer Unternehmensfinanzierungen zu erreichen. Im Rahmen dieser Arbeit wird dargelegt, welche Maßnahmen der Gesetzgeber für den Existenzschutz von Startups ergriffen hat, wie sich diese Vorschriften in der Praxis bewähren und umsetzen lassen und welche Folgen sie für Startups und Investoren haben. Schließlich wird bewertet, wie zutreffend die abgeleiteten Propositionen sind und welche Gefahren sich hinter der Rettungsvorschrift für Startups verbergen. Das Thema ist aus der Sicht der steuerberatenden Berufe für die allgemeine Beratungspraxis relevant, um einen Mehrwert in der Beratungstätigkeit zu schaffen sowie für Investoren, Start-ups und deren Gesellschafter, um eine existenzvernichtende Vorgehensweise vermeiden zu können. "Es gibt kein Rechtsgebiet, das so änderungsanfällig ist wie das Steuerrecht." Die bisherige Geschichte des § 8c KStG ist ein Beweis dieser These. Die Verlustthematik ist ein regelmäßiges Thema im Rahmen des Jahressteuergesetzes. Gemäß der aktuellen Körperschaftsteuerstatistik des Statistischen Bundesamts vom 18. Februar 2022 wurde zum 31. Dezember 2017 ein verbleibender Verlustvortrag in Höhe von 598 Mrd. Euro von der Finanzverwaltung festgestellt. Der körperschaftsteuerliche Verlust resultiert aus den Verlustfeststellungen bei 46,66 % aller steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften. Im Vergleich zum Vorjahr sind die verbleibenden Verluste im Jahr 2017 um 5,84 % gestiegen.