Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich VWL - Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik, Note: 1,7, Universität Münster (Institut für Genossenschaftswesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Art. 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden: AEUV) ist die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten. Damit fügt sich Art. 102 AEUV, die Grundlage der Missbrauchsaufsicht in der Europäischen Union, als dritte Säule der europäischen Wettbewerbspolitik – neben dem Kartellverbot und der Fusionskontrolle – in ein System aus Wettbewerbsregeln ein, welches das Ziel hat, einen freien Wettbewerb im Binnenmarkt zu gewährleisten. In Bezug auf Artikel 102 AEUV wurde ab dem Jahr 2005 durch die Organe der Europäischen Union, insbesondere die Kommission, ein weit reichender Reformprozess angestoßen: der sog. „more economic approach“, der nach dem lange praktizierten verhaltensorientierten Ansatz mit seinen per se- Verboten nun ökonomische Analysen ermöglichen soll, die den positiven wie negativen Auswirkungen der missbräuchlichen Verhaltensweisen Rechnung tragen und die die Qualität der Entscheidungen verbessern. Theorie und Praxisbezug des more economic approach in Bezug auf Art. 102 AEUV zu untersuchen, ist Gegenstand dieser Arbeit. Dazu werden in Kapitel 2 zunächst eine kurze rechtliche Einführung in den Art. 102 AEUV gegeben und die Kernelemente des more economic approach beschrieben. Anschließend werden in Kapitel 3 zwei der wichtigsten potenziell missbräuchlichen Verhaltensweisen von marktbeherrschenden Unternehmen ökonomisch untersucht: Ausschließlichkeitsbindungen und Rabatte, wobei letztere den Schwerpunkt dieser Arbeit bilden. Darauf aufbauend erfolgt eine Bestandsaufnahme der ökonomischen Theorien in der jüngeren Entscheidungspraxis: Es wird überprüft, ob und inwiefern die Europäische Kommission in den jüngsten Entscheidungen nach Anstoß des Reformprozesses tatsächlich ökonomische Modelle bei ihrer Argumentation zu Grunde gelegt hat. Schließlich erfolgt eine zusammenfassende Beurteilung, in welcher der Reformprozess in Bezug auf die jüngere Entscheidungspraxis noch einmal reflektiert wird. Wie sich zeigen wird, bringt der more economic approach noch einige Nachteile und Schwierigkeiten bei der Umsetzung mit sich und die Kommission hat die bisherige Entscheidungspraxis auch noch nicht gänzlich außer Acht gelassen. Allerdings hat sie in den jüngeren Entscheidungen tatsächlich schon viele Elemente des more economic approach eingearbeitet und lässt somit den Beginn einer neuen Herangehensweise erkennen.[...]