Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Politikwissenschaften), Veranstaltung: Genealogien der Menschenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Haben Menschenrechte einen Ursprung? Lässt sich diese Frage überhaupt mit deren grundsätzlichen Ideen vereinbaren? Menschenrechte werden als angeboren und unverlierbar beschrieben, sie gelten als vorstaatlich, egalitär, moralisch, universell, unteilbar und individuell. All diese Eigenschaften lassen den Schluss zu, dass Menschenrechte weder eine Geschichte noch einen Ursprung haben, dass sie für jeden gleich gelten und schon immer gegolten haben. Aber ist das wirklich so? Haben die Menschenrechte tatsächlich keine Historie? Anders als sich anhand der Charakteristika vermuten lassen würde, hat die Idee menschlicher Rechte mehrere Geschichten und unterschiedliche Ursprünge. Sie umfassen eine Zeitspanne vom antiken Griechenland bis ins späte 20. Jahrhundert und werden verschieden begründet und erklärt. Diesen sogenannten „Genealogien der Menschenrechte“ gehen schon Generationen von Philosophen, Rechtswissenschaftler und Historiker nach und sie sind auch heute noch heftigst umstritten. Eine dieser Genealogien ist das Naturrecht, das durch Philosophen wie Hugo Grotius oder John Locke geprägt wurde. Dieses lässt sich mit den oben genannten Eigenschaften der Menschenrechte leicht vereinbaren: „Natural rights are moral rights“ (Mäkinen 2015: 67). Aber gibt es tatsächlich Rechte, die wir nur haben, weil wir Menschen sind? Oder ist es nicht eher so, wie Jeremy Bentham bereits 1843 gesagt hat: „Natural rights is simple nonsense; natural and imprescriptible rights, rhetorical nonsense, – nonsense upon stilts“? Einen anderen, fast schon entgegengesetzten Ursprung sehen die Vertreter der sozialen Konstruktion von Menschenrechten. Sie verfolgen die Ansicht, dass Menschen nicht alleine durch ihre Gattung und die Natur Rechte haben, sondern diese erst durch Unterdrückungs- und Leiderfahrungen entstehen. Ein Individuum kommt hiernach also nicht durch das Menschsein zu seinen Rechten, sondern bekommt diese erst von Menschen durch und mit der Geschichte verliehen. Erst durch die Missachtung von Menschenrechten können diese entstehen und sich entwickeln: „Am Anfang der Entwicklung von Menschenrechten stehen Mord und Folter, Sklaverei und Knechtschaft, also die noch nicht begrenzten Möglichkeiten, Menschen zu erniedrigen und zu unterdrücken“ (Fritzsche 2009: 24). Kann das aber sein? Wie ist es möglich, dass Menschenrechte erst nach deren Verletzung deklariert werden können?