Die getrennte Besteuerung einzelner Konzerngesellschaften richtet sich hauptsächlich nach dem nationalen Steuerrecht des jeweiligen Sitzstaates. Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten können resultieren, wenn Konzernstrukturen im Zusammenspiel mit verschiedenen nationalen Steuergesetzen, bilateralen und multilateralen Vereinbarungen sowie staatenübergreifenden Gesetzen stehen. Die einfache Annahme, dass Konzerne als wirtschaftliche Einheit mehrerer rechtlich selbstständiger Kapitalgesellschaften der Erzielung von Einkommen zur Konsumbefriedigung der Anteilseigner dienen, führt zu der in der Theorie schon lange gewonnenen Erkenntnis, dass die Vermeidung von Doppelbesteuerung und die Herbeiführung legaler Minderbesteuerung als oberste Ziele der Konzernsteuerplanung einen wichtigen Teil der Steuerung eines Konzerns ausmachen. Die Errichtung einer effizienten Konzernstruktur gehört dabei mit zu den Kernaufgaben der Konzernsteuerplanung. Die vorliegende Arbeit leistet dahingehend einen Erkenntnisgewinn, ob diese theoretisch vermuteten Auswirkungen der Besteuerung auf Konzernstrukturen empirisch nachzuweisen sind und wie stark die Konzernstrukturierung von der Besteuerung getrieben wird.
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