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Der Einsatz von Brechmitteln in der Drogenbekämpfung (eBook, PDF) - Diekmann, Sven
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: Menschenrechte/ Frauenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Über den Einsatz von Brechmitteln zur Bekämpfung des Drogenhandels wird seit dem ersten Einsatz 1992 in Bremen und besonders seit dem ersten Todesfall im September 2000 in Hamburg eine Diskussion darüber geführt, ob diese Einsätze mit geltendem Recht zu vereinbaren sind. Um zu veranschaulichen, wie ein solcher Einsatz im schlimmsten Fall laufen kann, schildere ich zur Einleitung den Fall des…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,3, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: Menschenrechte/ Frauenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Über den Einsatz von Brechmitteln zur Bekämpfung des Drogenhandels wird seit dem ersten Einsatz 1992 in Bremen und besonders seit dem ersten Todesfall im September 2000 in Hamburg eine Diskussion darüber geführt, ob diese Einsätze mit geltendem Recht zu vereinbaren sind. Um zu veranschaulichen, wie ein solcher Einsatz im schlimmsten Fall laufen kann, schildere ich zur Einleitung den Fall des ersten Todesopfers: Am 09. Dezember 2001 wurde der mutmaßliche Straßendealer Achidi John aus Kamerun von Drogenfahndern der Hamburger Polizei dabei beobachtet, wie er kleine Plastikkügelchen, in denen sich Kokain oder „Crack“ befindet, verschluckte. Daraufhin wurde, wie in solchen Fällen in einigen Bundesländern üblich, von der Staatsanwaltschaft der Einsatz eines Brechmittels angeordnet. Da John sich weigerte, das Brechmittel oral aufzunehmen, wurde ihm im Institut für Rechtsmedizin am Universitätskrankenhaus Eppendorf gewaltsam das Brechmittel "Ipecacuanha" per Nasensonde eingeflößt. Nachdem der 19-jährige 41 Kügelchen mit Drogen erbrochen hatte, fiel er in ein Koma. Drei Tage später starb er an einem Herzstillstand infolge des Hirntodes und war somit der erste Todesfall durch den Einsatz von Brechmitteln. In dieser Hausarbeit werde ich die unterschiedlichen Argumente für und gegen die Verabreichung von Emetika und den heutigen Stand der Diskussion darstellen. Einleitend eine kurze Übersicht über die Problematik: Die Gerichte haben in Einzelfällen unterschiedlich entschieden, und auch in der juristischen Diskussion herrscht keine einheitliche Meinung über die Legitimität der Maßnahmen. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage eines Individuums nicht zur Entscheidung angenommen , und somit liegt die Verantwortung weiterhin bei den jeweiligen Landesregierungen. Folgende Fragen werden diskutiert: Rechtfertigt der §81 der Strafprozessordung die Vergabe von Emetika? Wird die Verhältnismäßigkeit zwischen der Schwere der Tat und den polizeilichen Maßnahmen gewahrt? Verstößt die Vergabe von Emetika gegen Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 GG? Wird der Delinquent gezwungen sich selbst zu belasten?