Die wehrverfassungsrechtlichen Normen zum Inlandseinsatz der Bundeswehr sind seit 1968 unverändert geblieben. Aus französischer Sicht ist eine Aufspaltung von innerer und äußerer Sicherheit nicht mehr möglich. Diese Erkenntnis dient u.a. dazu, eine Grundgesetzänderung zu diskutieren. Die Bundeswehr wird weiterhin mit Ressentiments konfrontiert, die auf frühere deutsche Armeen zurückzuführen sind. Ziel ist eine sachliche Debatte über den erweiterten Inlandseinsatz, um so den verfassungsrechtlichen „Status quo“ zu hinterfragen. Hervorgehoben werden unverrückbare Grenzen und mögliche Gestaltungsspielräume, welche die Verfassung für eine Umgestaltung der Rechtslage für den Bundeswehreinsatz im Innern festlegt.