Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2 (gut), Universität Potsdam (Historisches Institut), Veranstaltung: Proseminar Kaiser Otto IV., Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung Die zeitgenössischen Chroniken behandeln den Erbreichsplan Heinrichs VI. aus dem Jahre 1196 als ein unerhörtes Dekret, welches seinesgleichen in der Epoche des Mittelalters vermissen lässt.1 Dementsprechend soll es das Anliegen dieser Hausarbeit werden, die Inhalte der Gesetzesvorlage zu analysieren und mit Hilfe verschiedener historischer Theorien zu interpretieren. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der allgemeinen Einordnung dieses Reformplanes in die grundlegenden Tendenzen der staufischen Lehnspolitik. Desweiteren soll bezüglich der unmittelbaren Behandlung des Reformversuches versucht werden, die möglichen Vor-, wie Nachteile für die beteiligten Gruppen – hier insbesondere Kaiser und Reichsfürsten – auszuarbeiten, mit dem Ziel die einzelnen Handlungsstränge in ihrer Motivation und Zielsetzung nachzuvollziehen, um ein abschließendes Urteil über die Ergebnisse, wie Positionen der herangezogenen Quellen, bilden zu können. Zu diesem Zweck wird sich in den nachfolgenden Kapiteln mit folgenden Autoren/Historikern auseinandergesetzt werden. Einerseits bietet Peter Csendes mit seiner Biographie Heinrichs VI. eine wichtige Grundlage, andererseits soll sich diese Arbeit kritisch mit den Werken Theodor Toeches wie Sigrid Hausers auseinandersetzen, da insbesondere diese beiden Geschichtsschreiber Hypothesen aufstellten, welche im Verlaufe der Arbeit an diesem Thema teils unhaltbar, teils vage bewiesen erschienen. Leider war es unmöglich auf zeitgenössische Quellen zurückzugreifen, da diese zum Teil nicht erhalten blieben2 oder sich unzureichend dem eigentlichen Gegenstand der vorliegenden Hausarbeit widmeten. 1 Vgl. hierzu: Schmidt, Ulrich: Ein neues unerhörtes Dekret: Der Erbreichsplan Heinrichs VI. In: Gerhard Baaken, Peter Csendes u. a.: Kaiser Heinrich VI. Ein mittelalterlicher Herrscher und seine Zeit.; Gesellschaft für staufische Geschichte e.V. (Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst, Bd. 17); S.61-81 2 Siehe Urkunde vom Reichstag zu Würzburg Ende März 1196 Vgl. hierzu: Toeche, Theodor : Kaiser Heinrich VI.; Darmstadt; 1965; S. 396-446