Masterarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Raumwissenschaften, Stadt- und Raumplanung, Note: 1,3, Technische Universität Dortmund, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Anspruch der vorliegenden Arbeit ist es, einen Beitrag zur andauernden Debatte um das Format sowie die Sinnhaftigkeit des Formats Erörterungstermin unter besonderer Berücksichtigung aktueller, pandemiebedingter Entwicklungen in Recht und Verwaltungspraxis zu leisten. Dies erscheint besonders sinnvoll vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie und den neuen Möglichkeiten der Digitalität in Planungs- und Genehmigungsverfahren auf Basis des in 2020 in Kraft getretenen Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG). Zunächst werden wichtige Grundbegriffe in Bezug auf die (betroffene) Öffentlichkeit geklärt, ehe eine Erläuterung zum Zweck des Erörterungstermins in Planungs- und Genehmigungsverfahren erfolgt. Darüber hinaus ist die Klärung der Frage nach Rolle und Zielsetzung des Erörterungstermins nur vor dem Hintergrund der Einordnung in den formellen Ablauf des Genehmigungsverfahrens möglich. Besondere Berücksichtigung erfährt außerdem die Zielvorstellung des Gesetzgebers zur Aufgabe und zum Leistungsvermögen des Erörterungstermins mit Blick auf seine Funktionen hinsichtlich Transparenz und Befriedung und dem damit verbundenen gesetzgeberischen Leitbild. Im Sinne des nötigen Praxisbezugs wurde als Beispiel der Übertragungsnetzausbau in Deutschland sowie das hierfür erforderliche Planungs- und Genehmigungsverfahren gewählt. Dieser stellt sich als gleichermaßen gesellschaftlich relevante wie umstrittene Vorhabenkategorie dar. Erörterungstermine geraten in den zugehörigen Genehmigungsverfahren regelmäßig an die Grenzen des praktisch Machbaren, sodass die Sinnhaftigkeit eines solchen Termins regelmäßig allgemein hinterfragt wird. Es ist daher ein Anliegen der vorliegenden Arbeit, die besondere Relevanz des Erörterungstermins in diesem Bereich herauszustellen. Nach Klärung des theoretischen Zwecks sowie der gesetzlichen Anforderungen an den Erörterungstermin wird der klassische Erörterungstermin in Präsenzform einer Evaluation unterzogen, um eine differenzierte Aussage zum eventuellen Reformbedarf des Formats treffen zu können. Im Anschluss erfolgt schließlich eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Online-Konsultation gemäß § 5 PlanSiG. Insbesondere der Hintergrund des Gesetzes, der Anwendungsbereich in Bezug auf den Erörterungstermin, die Geeignetheit des Formats und nicht zuletzt auch die vielfache Kritik finden Berücksichtigung, ehe in einem abschließenden Fazit Aussagen zu den beschriebenen Forschungsfragen getroffenen werden können.