Die Problematik der Haftung für fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden Dritter war in den letzten Jahrzehnten sowohl in Deutschland als auch in England immer wieder Gegenstand von Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur. Inhaltlich geht es dabei im Wesentlichen um die Frage des angemessenen Haftungsumfangs, wobei in Deutschland das Vertragsrecht und in England das Deliktsrecht im Vordergrund steht und im Ergebnis in beiden Ländern eine Haftung zumeist verneint wird. Aufgezeigt wird, dass dieses Haftungsergebnis nicht der jeweils nationalen Dogmatik geschuldet ist, sondern vielmehr verschiedenen übergeordneten und in beiden Ländern übereinstimmenden Gründen, die jedoch mit Blick auf die diversen Schadenskategorien uneinheitlich und fragmentarisch sind. Darüber hinaus erfolgt die Herausarbeitung einer in allen Schadenskategorien einheitlichen Begründung für die Behandlung reiner Vermögensschäden, die sowohl in Deutschland als auch in England Geltung beanspruchen kann. Hierzu geht der Autor näher auf die ökonomische Analyse des Rechts ein und diskutiert ihre Brauchbarkeit zum Erreichen dieses Ziels. Da sich die Frage nach dem Ersatz reiner Vermögensschäden Dritter in einer Vielzahl unterschiedlichster Sachverhaltskonstellationen in allen Bereichen des täglichen Lebens stellt, erhalten sowohl Wissenschaftler als auch Praktiker wertvolle Erkenntnisse. Angeregt wird zur Diskussion darüber, ob in bestimmten Schadenskategorien die Haftung für reine Vermögensschäden Dritter auszuweiten ist.
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