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Die Problematik der Haftung für fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden Dritter war in den letzten Jahrzehnten sowohl in Deutschland als auch in England immer wieder Gegenstand von Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur. Inhaltlich geht es dabei im Wesentlichen um die Frage des angemessenen Haftungsumfangs, wobei in Deutschland das Vertragsrecht und in England das Deliktsrecht im Vordergrund steht und im Ergebnis in beiden Ländern eine Haftung zumeist verneint wird. Aufgezeigt wird, dass dieses Haftungsergebnis nicht der jeweils nationalen Dogmatik geschuldet ist, sondern vielmehr…mehr

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Produktbeschreibung
Die Problematik der Haftung für fahrlässig verursachte reine Vermögensschäden Dritter war in den letzten Jahrzehnten sowohl in Deutschland als auch in England immer wieder Gegenstand von Diskussionen in Rechtsprechung und Literatur. Inhaltlich geht es dabei im Wesentlichen um die Frage des angemessenen Haftungsumfangs, wobei in Deutschland das Vertragsrecht und in England das Deliktsrecht im Vordergrund steht und im Ergebnis in beiden Ländern eine Haftung zumeist verneint wird. Aufgezeigt wird, dass dieses Haftungsergebnis nicht der jeweils nationalen Dogmatik geschuldet ist, sondern vielmehr verschiedenen übergeordneten und in beiden Ländern übereinstimmenden Gründen, die jedoch mit Blick auf die diversen Schadenskategorien uneinheitlich und fragmentarisch sind. Darüber hinaus erfolgt die Herausarbeitung einer in allen Schadenskategorien einheitlichen Begründung für die Behandlung reiner Vermögensschäden, die sowohl in Deutschland als auch in England Geltung beanspruchen kann. Hierzu geht der Autor näher auf die ökonomische Analyse des Rechts ein und diskutiert ihre Brauchbarkeit zum Erreichen dieses Ziels. Da sich die Frage nach dem Ersatz reiner Vermögensschäden Dritter in einer Vielzahl unterschiedlichster Sachverhaltskonstellationen in allen Bereichen des täglichen Lebens stellt, erhalten sowohl Wissenschaftler als auch Praktiker wertvolle Erkenntnisse. Angeregt wird zur Diskussion darüber, ob in bestimmten Schadenskategorien die Haftung für reine Vermögensschäden Dritter auszuweiten ist.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Dr. Christian Doobe studierte Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und mit einem Stipendium der Europäischen Union für ein Jahr an der University of Hull, England. Parallel absolvierte er ein Begleitstudium im Anglo-Amerikanischen Recht und arbeitete am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Gewerblichen Rechtsschutz von Prof. Dr. Jan Busche und am Zentrum für Gewerblichen Rechtsschutz. Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er im OLG-Bezirk Düsseldorf. Im Anschluss an das zweite Staatsexamen fertigte er an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bei Prof. Dr. Dirk Looschelders die Dissertation "Der Ersatz fahrlässig verursachter reiner Vermögensschäden Dritter in Deutschland und England unter besonderer Berücksichtigung der ökonomischen Analyse des Rechts" an. Außerdem absolvierte er dort parallel einen Masterstudiengang im Gewerblichen Rechtsschutz. Prof. Dr. Dirk Looschelders wurde am 21. 10. 1960 in Lüchow geboren. Er studierte von 1982-1987 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und legte 1987 sein Erstes juristisches Staatsexamen ab. Die Zweite juristische Staatsprüfung erfolgte 1990 in Stuttgart. Von 1990-1998 war Looschelders wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mannheim. Er promovierte dort im Jahre 1995 mit einer Arbeit zum Thema "Die Anpassung im Internationalen Privatrecht", die von Prof. Dr. Egon Lorenz betreut wurde. 1998 habilitierte sich Looschelders an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Egon Lorenz mit einer Arbeit zum Thema "Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht". Dabei wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fächer "Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Privatversicherungsrecht sowie Rechtstheorie" verliehen. In den Jahren 1998/99 war Looschelders als Privatdozent an der Universität Mannheim tätig und nahm im Sommersemester 1999 eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Heidelberg wahr. Am 1. 10. 1999 wurde Looschelders zum Universitätsprofessor an der Universität Düsseldorf ernannt. Er hat dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-recht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht inne und ist seit dem 1. 10. 2006 außerdem Direktor des dortigen Instituts für Versicherungsrecht. Vom 17. 3. 2008 bis zum 31. 3. 2010 war Looschelders Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf. Looschelders weist zahlreiche Veröffentlichungen auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privatrechts und des Privatversicherungsrechts auf. Zu nennen sind insbesondere die in der renommierten Reihe Academia Iuris erschienenen Lehrbücher zum Schuldrecht (Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2010; Besonderer Teil, 5. Aufl. 2010), der Kommen¬tar zum Internationalen Privatrecht (2004) sowie der Kommentar zum VVG (2010), den Looschelders zusammen mit Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann (Münster) herausgibt. Hinzu kommen mehrere umfangreiche Kommentierungen zum BGB (Staudinger, Nomos Kommentar) und zum VVG (Münchener Kommentar zum VVG). Der Zeitschrift Versicherungsrecht ist Looschelders seit 2001 als Schriftleiter eng verbunden.