Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich VWL - Geldtheorie, Geldpolitik, Note: 1,0, Universität zu Köln (Staatswissenschaftliches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: „Die Errichtung einer Währungsunion bedeutet die unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse zwischen den beteiligten Währungen (mit der Möglichkeit ihrer späteren Ablösung durch eine einheitliche Währung) ... Die teilnehmenden Volkswirtschaften werden so im Währungsbereich auf Gedeih und Verderb miteinander verbunden.“ Die Vollendung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) ist gegenwärtig der Höhepunkt der seit dem Ende des 2. Weltkrieges begonnenen Bemühungen zur Förderung der politischen und wirtschaftlichen Integration Europas. Auf Grundlage der 1951 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl sowie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von 1957 wurde bereits 1970 durch den Werner-Plan ein erster Anlauf zur wirtschafts- und währungspolitischen Integration unternommen. Die Kontroverse zwischen der französischen Monetarismus-Position, für die eine Währungsintegration den Motor der Integration darstellt (Motortheorie), sowie der deutschen Haltung des Ökonomismus, nach der eine einheitliche Währung als Krönung des Konvergenzprozesses der Volkswirtschaften gesehen wird (Krönungstheorie), führte jedoch zu einem Erlahmen der Integrationsanstrengungen. Erst mit der Einheitlichen Europäischen Akte von 1987 wurde der EWG-Vertrag reformiert und die Schaffung einer Europäischen Union sowie die Vollendung des Binnenmarktes vertraglich fixiert. Im April 1989 legte der damalige Präsident der EG-Kommission, Jacques Delors, den sogenannten Delors-Bericht vor, der die Errichtung der EWWU in 3 Stufen vorsah. In der 1. Phase zwischen 1. Juli 1990 und 1. Januar 1994 sollte zunächst die gemeinsame Wirtschafts- und Währungspolitik stärker als bisher koordiniert und intensiviert werden. Die zweite Phase diente als Übergangsphase im Zeitraum vom 1. Januar 1994 bis 31. Dezember 1998 dazu, die grundlegenden Gemeinschaftsorgane für die EWWU zu errichten. In der 3. Stufe sollte dann die europäische Währungsunion verwirklicht und die nationalen wirtschafts- und währungspolitischen Kompetenzen vollständig auf die Gemeinschaftsorgane übertragen werden. Die 3. Stufe begann am 1. Januar 1999 mit der Einführung des Euro als Buchgeld. Am 1. Januar 2002 wurden die nationalen Währungen der zwölf an der europäischen Währungsunion teilnehmenden Länder durch den Euro als gemeinsame Währung und alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel abgelöst und damit die europäische Wirtschafts- und Währungsunion vollendet.