Am 22. September 1994 wurde die Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (im Folgenden: EBR-Richtlinie) erlassen.1 Sie hatte die Intention, den Arbeitnehmern Zugang zu Informations- und Konsultationsverfahren auf transnationaler Ebene zu gewähren, denn auf dieser Ebene wurden zunehmend die wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen getroffen.2 Damit bestand zum ersten Mal die Möglichkeit einer gemeinschaftsweiten Beteiligung der Arbeitnehmer an betrieblichen und unternehmerischen Entscheidungsprozessen auf kollektivrechtlicher Ebene.
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