Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Hochschule Bremen, Veranstaltung: Europarecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die höchste Instanz der Rechtsprechung der Europäischen Gemeinschaft ist der 1952 gegründete und in Art. 220 - 245 EGV geregelte Europäische Gerichtshof (EuGH). "Da die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) weitreichende direkte Befugnisse besaß, die vor allem die Rechte von Unter-nehmen betrag, galt es eine Instanz zu schaffen, die Rechtsstreitigkeiten klären konnte." Dadurch ist der EuGH seit dem 07.10.1958 für die EGKS, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und EURATOM zuständig.
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