Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 14, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das deutsche Familienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit setzt sich mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 28.05.2009 (Aktenzeichen: 3646/04 - Brauer gegen Deutschland) auseinander, in dieser erklärte der EGMR die für Jahrzehnte vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß angesehene Regelung des Art. 12 § 10 II NEhelG a.F., wonach ein vor dem 1 Juli 1949 nichtehelich geborenes Kind gem. § 1589 II BGB a.F. als nicht mit seinem Vater verwandt galt und folglich kein Erbrecht nach diesem hatte, für nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. In diesem Zusammenhang befasst sich der Verfasser insbesondere mit der Entwicklung der erbrechtlichen Stellung nichtehelicher Kinder in der Bundesrepublik Deutschland vom Inkrafttreten des Grundgesetzes an bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2011, in welcher sich der BGH bereits mit der Verfassungsmäßigkeit der neuen Fristenregelung des Art. 12 § 10 II NEhelG als Folge des EGMR-Urteils auseinandersetzen musste. Gründlich und gut verständlich werden dabei unter anderem das Nichtehelichengesetz von 1969, die Rechtsfolgen der Wiedervereinigung, die Entscheidung des EGMR (insb. deren Konsequenzen für die deutsche Gesetzesanwendung und -auslegung sowie die Reaktion des deutschen Gesetzgebers) und die aktuelle Entscheidung des BGH und deren Folgen dargestellt.
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